Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Beitragsrückerstattung Rentenversicherung

von scodaf01.06.2007 | 08:17
3134 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Ich hab da einmal eine Frage zum Thema Beitragsrückerstattung. In meinem Fall habe ich insgesamt 46 Monate, während meiner Lehrzeit und einer kurzen Beschäftigung, Pflichtbeiträge geleistet. Danach bin ich 12 Jahre Zeitsoldat gewesen und jetzt seit 2003 Beamter auf Lebenszeit bei der Bundespolizei. Nach telefonischer Auskunft der Rentenversicherung würde aber ein Antrag auf Beitragsrückerstattung trotzdem abgelehnt werden, da ich seit September 1999 nebenbei einer geringfügigen versicherungsfreien Beschäftigung nachgehe. Die Zahlungen des Arbeitgebers sind unter DEÜV auch auf dem Versicherungsverlauf ersichtlich. Nach Auskunft der Rentenversicherung werden diese Zeiten anteilig angerechnet und ich würde so auf 64 Monate kommen. Stimmt das?

3 Moderatoren-Antworten

Moderatoren-Antwortam 01.06.2007 | 11:44

Aus den für die geringfügige versicherungsfreie Beschäftigung gezahlten Arbeitgeberbeiträgen werden Wartezeitmonate errechnet. Diese zählen für die erforderlichen Wartezeiten mit, also auch für die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren. Neben den zusätzlichen Monaten erhalten Sie jedoch auch Entgeltpunktzuschläge, die Ihren späteren Rentenanspruch aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhöhen.

Moderatoren-Antwortam 04.06.2007 | 10:24

Solange Sie die deutsche Staatsangehörigkeit haben, sind Sie weltweit zur freiwilligen Versicherung berechtigt und dadurch ist eine Beitragserstattung ausgeschlossen. Nur wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines „Nichtvertragsstaates“ haben, also weder EU/EWR-Staatsangehöriger oder Schweizer sind, noch die Staatsangehörigkeit eines Staates haben, mit dem Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat, dann ist eine Beitragserstattung 24 Kalendermonaten nach Ausscheiden aus der Versicherungspflicht bei Wohnsitz im Nichtvertragsausland (z.B. Thailand) möglich. Fallen Sie unter den Geltungsbereich eines bilateralen Sozialversicherungsabkommens, kann eine Beitragerstattung unter bestimmten Umständen möglich sein. Diese Regelungen im Einzelnen können hier jedoch nicht dargestellt werden. Hier sind viele individuelle Faktoren zu prüfen (Staatsangehörigkeit, Anzahl der Beitragsmonate etc.) Bitte vereinbaren Sie für nähere Auskünfte einen Beratungstermin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle.

Moderatoren-Antwortam 12.06.2007 | 15:22

Bitte sehen Sie sich auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung Ober- und Mittelfranken die Publikation „Merkblatt Beitragserstattung an türkische Staatsangehörige“ an. In dieser Publikation sind in deutscher und türkischer Sprache die Voraussetzungen für eine Beitragserstattung genannt, die in Ihrem Fall erfüllt sein müssen. Dort können Sie auch das Antragsformular im PDF-Format finden.

www.deutsche-rentenversicherung-bayreuth.de;

Rubrik: Rente – Ausland und Rente – Verbindungsstellen – Türkei: Mehr Information zum Thema: „Türkei“ – Weitere Informationen.

3 Antworten

Üxzelam 01.06.2007 | 09:14
Stimmt wohl so. Für jedes Kalenderjahr mit einem mtl. von 400 € werden 3 Monate Wartezeit berücksichtigt.
Connyam 01.06.2007 | 17:10
Ich möchte nach Thailand auswandern, bin dort verheiratet und mache mich selbstständig. Kann ich meine oder ein Teil der Rentenbeiträge kompl. auszahlen lassen ?
C.T.am 12.06.2007 | 09:49
Ich bin türkischer Staatsbürger und habe Anfang der 80er Jahre in der BRD rentenversichert gearbeitet. 1983 bin ich mit Aufehbung meines Aufenthaltsstatus´ zurück in die Türkei gegangen. Kann ich die eingezahlten Rentenbeiträge zurückverlangen?
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026