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Beitragsrückertattung

von P.N.22.11.2007 | 09:57
1240 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Im Dezember 2006 beantragte ich die Beitragsrückerstattung.Da ich bis heute(11 Monate später) keine Meldung und keine Überweisung bekommen habe, möchte ich gerne wissen, ob eine Bearbeitunsfrist existiert?

7 Antworten

paulaam 22.11.2007 | 10:23
Also ich kann nur empfehlen einfach mal den zuständigen Sachbearbeiter anzurufen und nachfragen, warum Ihr Antrag noch nicht bearbeitet ist. Aus Sicht der Sachbearbeitung gibt es allerdings meines Erachtens keinen Grund für solange Bearbeitungszeit, außer, dass der Antrag vielleicht nicht eingegangen ist?
P.N.am 22.11.2007 | 10:50
Meine Fragen per Telefon wurden immer mit -"Der Antrag ist noch in Bearbeitung. Haben Sie Geduld." beantwortet. Die Rückerstattung wurde von mir persönlich an der Beratungsstelle der Deutsche Rentenversicherung - Mitteldeutschland in Leipzig beantragt.
paulaam 22.11.2007 | 10:53
Das hört sich ja nicht so gut an. Aber geklärt, dass Sie die Voraussetzungen ( keine 60Kalendermonate Beiträge) erfüllt haben, wurde es bereits? Beziehungsweise wissen Sie?
P.N.am 22.11.2007 | 11:05
Ja, die Voraussetzungen habe ich erfüllt. Die Unterlagen, die von mir verlangt wurden, habe ich vorgelegt.
Mam 22.11.2007 | 12:48
Rufen sie den Sachbearbeiter noch einmal an, sollte er sie wieder so abbügeln, dann fragen sie a) warum es noch dauert b) nach seinem Vorgesetzten Bleiben sie hartnäckig und verlangen sie ggf. eine schriftliche Sachstandsmitteilung. Sie werden sehen, gerade Vorgehensweise b) wirkt manchmal Wunder...
bekissam 23.11.2007 | 14:20
Verlangen Sie den/die Vorgesetzte/n. Sie haben inzwischen wahrscheinlich sogar einen Zinsanspruch. Jahreszinsen von 4% sind ja auch nicht so ganz schlecht. Die sollten Sie auf jeden Fall beantragen, denn nicht immer wird nach § 44 SGB I von Amts wegen verfahren. Nachzulesen hier: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__44.html
Kitzam 30.11.2007 | 16:55
Weisen Sie den Sachbearbeiter doch mal auf die sog. Untätigkeitsklage nach § 88 SGG hin. Das hilft häufig.
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