Guten Tag Sandra,
die Frage, ob und wie Sie sich als Selbständige in der Rentenversicherung absichern können oder sogar müssen, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Zunächst kommt es auf die ausgeübte Tätigkeit an. Viele Selbständige sind automatisch (also kraft Gesetz) versichert.
Das gilt beispielsweise für selbständige Lehrer und Pflegepersonen, Handwerker, Tagesmütter und Hebammen. Sofern Sie nicht kraft Gesetz versicherungspflichtig sind, können Sie sich in der gesetzlichen Rentenversicherung freiwillig versichern. Grds. können Selbständige auch die Versicherungspflicht beantragen, allerdings muss dies innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme der Tätigkeit oder dem Ende der Versicherungspflicht erfolgen.
Weitere Informationen finden Sie in der folgenden Broschüre:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/selbstaendig_wie_rv_schuetzt_aktuell.pdf?__blob=publicationFile&v=6
Für eine individuelle Beratung und Klärung Ihres Anliegens können Sie sich gern -unter vorheriger Terminabsprache- an eine Auskunfts- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe wenden.
Bitte beachten Sie, dass Fragen zur Grundrente zum heutigen Zeitpunkt noch nicht beantwortet werden können, da zunächst das weitere Gesetzgebungsverfahren abzuwarten ist.