Hallo Werner4,
grundsätzlich zahlt die Pflegekasse bei Bezug einer Vollrente bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für Personen, die nicht erwerbsmäßig, häuslich pflegen.
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/rententipp/2018_04_10_pflege_teilrente.html