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Experten-Antwort

Beitragszahlung zum Ausgleich von Rentenabschlägen versus Lagarde'scher Negativzinsen

von Vater08.12.2019 | 21:23
92 Ansichten
10 Antworten

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Vorab einige Infos ehe ich meine Fragen stelle: -geboren 11/1956 -ARG für langjährig Versicherte ist ab 12/2019 bewilligt -Rentenbescheid wurde Ende November 2019 erteilt. -Wohnsitz in der Schweiz -Rechtsbehelfsfrist 3 Monate Gerne hätte ich VOR Bewilligung meiner Altersrente für langjährig Versicherte von der Beitragszahlung zum Ausgleich von Rentenabschlägen Gebrauch gemacht. Leider fehlte mir aber das nötige "Kleingeld". Nun habe ich in Kürze aus der Abfindung einer Betriebsrente doch etwas Geld zu erwarten. Meine Frage: Könnte ich durch Einlegen eines Widerspruchs bei gleichzeitiger Stellung eines Antrags auf Beitragszahlung erreichen, dass die Rente nach fristgerechter Zahlung des Ausgleichsbetrages rückwirkend ab 01.12.2019 neu festgestellt wird? Danke für alle, die sich meines Problems annehmen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Vater,

bezieht man bereits eine geminderte Altersrente, können Sonderzahlungen für den Ausgleich der individuellen Rentenminderung geleistet werden. Die geminderte Altersrente erhöht sich dann ab Folgemonat.

Eine Ausgleichszahlung ist nicht mehr möglich, sobald die Regelaltersgrenze erreicht ist oder eine vorgezogene abschlagsfreie Altersrente bezogen werden kann.

Den Antrag für die Auskunft über die maximale Höhe der Zahlung finden Sie hier:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/V0210.pdf?__blob=publicationFile&v=4

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9 Antworten

W°lfgangam 08.12.2019 | 21:50
Hallo Vater, Widerspruch ist möglich (Rücknahme Rentenantrag) und Neuantrag mit gleichzeitigem Antrag zur Ausgleichszahlung - Folgewirkung der Einzahlung dürfte allerdings erst ab 01.01. auf den Neurentenantrag zu erwarten sein. Ggf. Zugumzug mit weiteren Ausgleichszahlungen bis zum ungekürzten Rentenbeginn und folgender Erhöhung der Rente. Sind Sie wirklich bereits, ggf. 20-15 Jahre auf die 'Kapitalopferung' zu warten, bis die effektive Einzahlungssumme wieder im Portemonnaie ist? ;-) Gruß w.
suchenwiam 09.12.2019 | 08:54
Er kann doch auch in Rente V0210 stellen und so die Rente erhöhen. In meinem Bestätigungsschreiben der DRV Bund steht: "Wird dagegen erst ab dem Rentenbeginn eine weitere Beitragszahlung vorgenommen, so können die weiteren Beiträge nicht vom Rentenbeginn an in der Altersrente berücksichtigt werden. Gemäß §100 Abs.1 SGB VI ergibt sich eine Rentenerhöhung in diesem Fall erst vom Ersten des Monats an, der dem Monat folgt, in dem die Beiträge gezahlt worden sind."
Vateram 09.12.2019 | 15:00
Vielen herzlichen Dank an suchenwie und den Experten. Die Lösung ist hervorragend. Erhöhte Rente ab Folgemonat des Zahlungseingang ist super.
Kaiseram 09.12.2019 | 16:23
Vielen herzlichen Dank an suchenwie und den Experten. Die Lösung ist hervorragend. Erhöhte Rente ab Folgemonat des Zahlungseingang ist super.
Aber nur, wenn Du gute 80 Jahre alt wirst. Falls nicht, erfreut sich allenfalls Deine Frau an der erhöhten Witwenrente und auch nur dann, wenn sie selber kein hohes Einkommen hat.
suchenwiam 09.12.2019 | 16:54
Ich hatte V0210 wegen 10.2% Abschlägen gestellt, und die erhaltene Auskunft durchkalkuliert. Ohne Berücksichtigung von Rentenanpassungen hätte sich der berechnete Betrag in 253 Monaten (gut 21 Jahren) amortisiert. Durch Einzahlung bis zum steuerlichen Limit Altersvorsorgeaufwand habe ich 2018 knapp 30% der Beiträge erstattet bekommen, reduziert also die Amortisationsdauer auf gut 14 Jahre. 63+14 = 77. Mein Vater ist letzten Monat 92 geworden... Aber klar, eine Rentenversicherung ist eine Spekulation auf Langlebigkeit.
Trauerfallam 11.12.2019 | 01:00
Zitat von Kaiser anzeigenausblenden
Aber nur, wenn Du gute 80 Jahre alt wirst. Falls nicht, erfreut sich allenfalls Deine Frau an der erhöhten Witwenrente und auch nur dann, wenn sie selber kein hohes Einkommen hat.
Hallo Herr Kaiser, glauben Sie im Ernst, dass jemand der in der Grube liegt, sich ärgert, dass er keine Rente mehr bekommt ? oder gar unnötig Geld in seine gewesene Rente steckt Denken Sie mal nach
Kaiseram 11.12.2019 | 07:42
Zitat von Trauerfall anzeigenausblenden
Vielen herzlichen Dank an suchenwie und den Experten. Die Lösung ist hervorragend. Erhöhte Rente ab Folgemonat des Zahlungseingang ist super.
Aber nur, wenn Du gute 80 Jahre alt wirst. Falls nicht, erfreut sich allenfalls Deine Frau an der erhöhten Witwenrente und auch nur dann, wenn sie selber kein hohes Einkommen hat.
Hallo Herr Kaiser, glauben Sie im Ernst, dass jemand der in der Grube liegt, sich ärgert, dass er keine Rente mehr bekommt ? oder gar unnötig Geld in seine gewesene Rente steckt Denken Sie mal nach
Im Normalfall investiert man aber nur, wenn man von der Investition auch selber profitiert. Wenn das bei Dir anders ist, dann bitte. Du kannst aber Dein Geld auch gern auf mein Konto überweisen. Denk mal darüber nach.
suchenwiam 11.12.2019 | 13:28
Ich sehe freiwillige RV-Beiträge nicht so sehr als Investment an (allenfalls Hedging), sondern als Versicherung gegen Langlebigkeit. Und als eine selbstfinanzierte Rentenerhöhung. Wenn man jahrelang in eine Brandversicherung einzahlt und nichts herausbekommt - dann hat man Glück gehabt, das Haus hat nicht gebrannt. Wenn ich vor der errechneten Amortisation sterbe (meine Töchter sind schon aus dem Alter für Waisenrente raus), betrachte ich die rechnerische "Überzahlung" als Spende an die Versichertengemeinschaft :)
Trauerfallam 11.12.2019 | 12:50
warum überhaupt Beiträge in die DRV bezahlen, es sterben genügend Beitragszahler vor Eintritt in die Rente. Die DRV bezahlt nicht an die Erben aus. War wohl eine Fehlinvestition. Die Drohung, daß erst mit 84 Jahren die Einzahlungssumme wieder in den Taschen landet, ist in etwa so wie die Negativzinsen bei den Banken. Die umgehen Sie auf jeden Fall
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