Hallo Vater,
bezieht man bereits eine geminderte Altersrente, können Sonderzahlungen für den Ausgleich der individuellen Rentenminderung geleistet werden. Die geminderte Altersrente erhöht sich dann ab Folgemonat.
Eine Ausgleichszahlung ist nicht mehr möglich, sobald die Regelaltersgrenze erreicht ist oder eine vorgezogene abschlagsfreie Altersrente bezogen werden kann.
Den Antrag für die Auskunft über die maximale Höhe der Zahlung finden Sie hier:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/V0210.pdf?__blob=publicationFile&v=4