Den Ausführungen von "..." kann ich mich nur anschließen, anstelle von Beitragszeiten werden jetzt Anrechnungszeiten im Versicherungskonto gespeichert. Wenn Sie am 31.12.2010 die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente erfüllt hatten und weiterhin Arbeitslosengeld II beziehen, bleibt der erworbene Anspruch auf Erwerbsminderungsrente erhalten.
Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld II werden jedoch nicht bewertet, d.h. aufgrund des Bezugs von Arbeitslosengeld II ergibt sich unmittelbar keine Erhöhung der Rente.