Hallo Joachim Köster,
zu 1)
Zeiten des gesetzlichen Wehr- oder Zivildienstes im Beitrittsgebiet vor dem 01.01.1992 werden je Kalenderjahr mit 0,75 Entgeltpunkten abgegolten. Für Teilzeiträume werden die Entgeltpunkte anteilig ermittelt.
zu2)
Bei einem Rentenbeginn ab 01.01.2009 erfolgt für die schulischen Ausbildungzeiten keine Bewertung mehr. Die Zeiten werden aber weiterhin bis zu einem maximalen Umfang von 8 Jahren als rentenrechtliche Zeiten angerechnet.
Für Zeiten eines Rentenbeginns vor dem 01.01.2009 ist eine Übergangsregelung gegeben.