User Helmut, wie "Renten-Fachmann" schon erwähnte, werden 36 Monate als berufliche Ausbildung berücksichtigt.
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Bei Rentenbeginn im Jahr 2002 spielte es aber keine Rolle, ob eine Lehre vorhanden war oder nicht. Die Bewertung wurde bei Rentenbeginn nach 2000 und vor 2005 mit 75% vom Gesamtleistungswert vorgenommen, maximal aber nur 0,0625 je Monat.
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Ab 2005 Rentenbeginn in modifizierter Form unter Beachtung von Fachschule und Lehre.
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In Alage 3 wird stets nur der nachgewiesene Verdienst für die Bewertung herangezogen.
Daraus ergeben sich keine Benachteiligungen.
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In Ihrem Fall, weil Sie von der Anlage 10 sprechen, handelt es sich möglicherweise um Tabellenwerte, die man für die Bewertung mit zugrundegelegt hat.
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Wie im Bescheid in Anlage 3 zu ersehen, sind die Monate beruflicher Ausbildung als beitragsgemindert dargestellt worden.
Dies erfolgt mit der Massgabe zu prüfen, ob dafür in Anlage 4 für Zeiten beruflicher Ausbildung noch zusätzliche Entgeltpunkte zu ermitteln und zu berücksichtigen sind.
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Gilt im übrigen für alle beitragsgeminderten Zeiten.
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Gerechnet wird da immer
Sollgröße minus bereits erhaltene Entgeltpunkte.
Ist die Differenz positiv, erhält man die Differenz als zusätzliche (EGPT) für den jeweiligen Sachverhalt, ist sie negativ, erhält man keine zusätzlichen (EGPT).
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Durch die Einbeziehung von Zeiträumen, in denen man nicht mehr gelerrnt hat, die aber für die 36 Monate noch mit berücksichtigt werden, entsteht ein höherer Istwert als bereits erhaltene (EGPT), wodurch weniger oder gar keine zusätzlichen (EGPT) für Zeiten beruflicher Ausbildung entstehen können.
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Das ist aber gesetzlich so geregelt und insofern ist die Handhabung in Ihrem Fall keine Ausnahme und auch nicht zu beanstanden.