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Experten-Antwort

Beitragszeiten bei Rente mit 63/ 45 Versicherungsjahre

von Unklar07.02.2014 | 09:36
1900 Ansichten
3 Antworten

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In meinem Versicherungsverlauf habe ich unterschiedliche Beitragszeiten: 1. Pflichtbeitragszeit/berufliche Ausbildung 2. Pflichtbeitragszeit/Wehrdienst, Zivildienst 3. Pflichtbeitragszeit 4. Freiwillige Beitragszeit Welche der vorgenannten Zeiten werden nicht auf die 45 Jahre wegen der geplanten Rente ab 63 angerechnet?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 07.02.2014 | 11:04

Laut Gesetzesentwurf RV-Leistungsverbesserungsgesetz werden auf die WZ von 45 Jahren nunmehr auch Zeiten des Bezugs von Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung, Leistungen bei Krankheit, Übergangsgeld und deren Vorläuferleistung angerechnet.

Somit werden Pflichtbeitragszeiten/berufliche Ausbildung, Pflichtbeitragszeiten/Wehrdienst/Zivildienst, Pflichtbeitragszeiten angerechnet.

Keine Anrechnung finden freiwillige Beitragszeiten und die Zeiten in den z.B. Arbeitslosengeld II bezogen wurden.

2 Antworten

egal (der Erste)am 07.02.2014 | 10:56
Nr. 4 und wenn Nr. 3 Zeiten des Bezuges von Arbeitslosengeld II beeinhaltet - auch das waren mal Beitragszeiten - dann auch diese
Unklaram 07.02.2014 | 12:16
... vielen Dank für die Antworten. ALG II/Arbeitslosenhilfe habe ich nie bezogen.
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