Guten Tag, ist es richtig, dass meine Ehefrau mit 60 Altersrente beantragen kann, wenn Sie 10 Jahre seit ihrem 40 Lebensjahr Beiträge gezahlt hat? Kann sie dies auch mittels freiwilliger Beträge erreichen, wenn ihr noch 3 Jahre fehlen? Danke für die schnelle Information.
21.03.2016, 13:58
von
SaschaK
Hallo ThoNa,
die "Altersrente für Frauen", bei der man unter den von Ihnen beschriebenen Voraussetzungen mit 60 in Rente gehen konnte (zusätzlich in Summe 15 Jahre Versicherungszeit) gibt es nur für Frauen, die VOR 1952 geboren wurden - also Frauen, die inzwischen 65 Jahre alt sind oder dieses Jahr noch werden.
21.03.2016, 14:28
Experten-Antwort
Hallo ThoNa, für die Altersrente für Frauen muss Ihre Ehefrau vor dem 01.01.1952 geboren sein und nach dem vollendeten 40. Lebensjahr mehr als 10 Jahre (= mind. 121 Monate) Pflichtbeitragszeiten zurückgelegt haben. Mit freiwilligen Beiträgen kann diese Voraussetzung nicht erfüllt werden.