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Experten-Antwort

Beitragszeiten haben sich geändert - Neuberechnung?

von Maier04.05.2011 | 20:43
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10 Antworten

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Hallo, die KK teilte mir mit, dass die Beitragszeiten aufgrund des Bezugs von Entgeltersatzleistungen sich geändert haben. Die KK hat dem Rententräger die neuen Bescheinigungen zugestellt. Erfolgt die Bearbeitung vom Rententräger automatisch? Danke bis bald

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Grundsätzlich erfolgt die Meldung automatisch.

Vorsichtshalber können Sie Ihrem Rentenversicherungsträger die neue Bescheinigung zusenden.

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9 Antworten

oder soam 05.05.2011 | 07:52
war bestimmt die aus Hamburg mit den 3 orangenen Buchstaben... ;-) Grds. hat die RV die Änderung zu berücksichtigen, so wie sie das auch automatisch tut, wenn die Entgelte regulär gemeldet werden. Hilfsweise können sie kurz schriftlich einen Überprüfungsantrag an Ihre DRV senden; insb. wenn sie mittlerweile Rente beziehen und die gemeldeten Entgelte nun höher sind - was aber nicht heißt, dass an anderer Stelle Werte evtl. sinken können...!
Wolfgang Maieram 05.05.2011 | 09:41
Kann die Spitze nicht deuten. Wie läuft so eine Berechnung ab? Wird da alles neu überprüft oder nur die gemeldeten Änderungen berücksichtigt. Danke bis bald
Agnesam 05.05.2011 | 09:50
Hallo Herr Maier, es gibt mehrere Möglichkeiten: Sind Sie noch kein Rentenbezieher wird die Korrektur im Vericherungskonto vorgenommen. Sind Sie bereits Rentenempfänger und die korrigierten Zeiten liegen vor Eintritt des Leistungsfalles wird eine Neufeststellung der Rente erfolgen. Sind Sie bereits Rentenempfänger und die korrigierten Zeiten liegen nach Eintritt des Leistungsfalles wird nur eine Korrektur des Versicherungskontos vorgenommen. Agnes
Wolfgang Maieram 05.05.2011 | 11:02
Auf Grund der Beiträge, wofür ich mich bedanken möchte, folgende Ergänzung. Ich beziehe Rente seit Ende 1999. Die Korrektur von der Krankenkasse erfolgte auf Grund des Urteils 27.01.2010-B12R 2/09 und B 12 R7/09. Die KK hat zwei Formulare dem rententräger geschickt. Beitragszeiten aufgrund des Bezugs von Entgeltersatzleistungen als Storno und Neuberechnung, die Differenz liegt ca. 50 % höher. Es betrifft den Zeitraum 2000. Die KK schreibt, dass sie es dem Rententräger zugestellt hat und die Unterlagen für mich zur Ablage sind. Also musste alles automatisch laufen. Nur ich bekam das Schreiben schon Ende März MfG
Agnesam 05.05.2011 | 11:28
Hallo Herr Maier, dann ist eine Neuberechnung nicht erdorderlich. da die korrigierte Zeit ja nach Eintritt der EU erfolgt ist. Erst bei einem späteren Leistungsfall (Altersrente) wird diese Zeit berücksichtigt. Agnes
Wolfgang Maieram 05.05.2011 | 11:14
Ergänzug Die EU-Rente beziehe ich seit 16.12.1999 (Rückwirkend) auf Grund der Krankheiten im Jahr 2000. Der korregierte Zeitraum betrifft das Jahr 2000.
Wolfgang Maieram 05.05.2011 | 12:06
Während meiner Krankheit im Jahr 2000 erfolgte der Antrag auf EU-Rente auf Empfehlung des MD. Im September 2000 teilte mir der Versicherer mit, dass voraussichtlich Erwerbsunfähigkeit auf Dauer vor liegt. Dem ist dann statt gegeben worden. Meine EU-Rente habe ich mit 65 Jahren in eine normale Altersrente abändern lassen. Wann soll das nun berücksichtigt werden? Bei der nächsten Rentenanpassung? Falls es überhaupt berücksichtigt werden muß, fällt dann eine nachzahlung an? MfG
oder soam 05.05.2011 | 17:53
dann müsste die ALTERSrente unter Berücksichtigung der ggf. hinzu gekommenen EP ab Beginn (max. aber 4 Jahre zurück) neu berechnet werden! Formlosen Überprüfungsantrag bei der DRV stellen und auf die von der KK für 2000 gemeldeten Korrekturen hinweisen. Viel Erfolg!
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