Welche Zeiten im EU-Ausland zählen zur 45jährigen Wartezeit dazu?
Die Antwort auf Ihre sehr sehr sehr pauschale Frage würde etliche Romane umfassen.
Sie sollten schon sagen, welches EU-Land Sie meinen (auch da kann es Unterschiede geben), und welche Art von Zeit Sie im Sinne haben.
Pauschal kann man sagen, Zeiten als Arbeitnehmer zählen mit......aber.......
Hallo heinerbumm,
wie Sie den bisherigen Beiträgen bereits entnehmen können, lässt sich Ihre Frage leider nicht so pauschal beantworten. Ich denke aber, die folgenden Links zu zwei Arbeitsanweisungen der Regionalträger sollten Ihnen weiter helfen:
http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=EWGV883-2004ART6R5.4
http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=EWGV883-2004ART5R0&id=Art