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Beitragszeiten in Polen

von kamui18.04.2010 | 22:26
4462 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, die Mutter von meinem Freund hat mich um Hilfe bei Klärung Ihres Versicherungskontos gebeten. Folgender Sachverhalt: Sie ist in 2000 aus Polen nach Deutschland ausgewandert und hat auch die deutsche Staatsbürgerschaft. Die Zeiten die sie in Polen gearbeitet hat sind in Ihrem Versicherungsverlauf nicht eingetragen. Sie sagt, sie hat damals alle Nachweise, Unterlagen, ect abgegeben. Da sie aber nicht besonders gut deutsch spricht und mit den ganzen Anträgen und Formularen nicht wirklich klar kommt, ist sie sich unsicher, was sie abgegeben hat oder was damals die Rentenversicherungsanstalt haben wollte... Also versuche ich mich irgendwie einzuarbeiten... Ich habe mich infomiert, und wenn ich das richtig verstehe, gilt hier das polnisch-deutsche Abkommen von 1975 nicht mehr, da sie nicht bis zum 31.12.1990 ausgewandert ist, richtig? Die zweite Möglichkeit ist durch die Anerkennung als Spätaussiedler, da werden die Beitragszeiten anerkannt, richtig? Ich weiß nicht, ob sie so einen Status hat, ich vermute nicht. Kann man den Antrag jetzt noch nachträglich stellen? Die die dritte Möglichkeit, ist das europäische Gemeinschaftsrecht. Aber da muss sie neben der deutschen Staatsbürgerschaft auch die polnische haben, richtig? Und dann würde sie die Renten direkt von der polnischen Rentenversicherung erhalten, oder? Wäre sehr nett, wenn meine Fragen beantwortet werden können. Wir werden demnächst einen persönlichen Beratungsgesprech vereinbaren. Ich möchte mich nur vorab genau informieren, damit wir vorbereitet sind. Dankeschön für die Antwort.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo kamui,

das deutsch-polnische Rentenabkommen von 1975 findet in der Tat keine Anwendung auf die Mutter Ihres Freundes, da diese erst 2000 ausgewandert ist.

Voraussetzung der Anerkennung als Spätaussiedlerin ist, dass die Mutter Ihres Freundes deutsche Volkszugehörige ist und in einem besonderen Aufnahmeverfahren nach Deutschland gekommen ist. Beides kann Ihren Angaben nicht entnommen werden. Eine nachträgliche Beantragung des Status als Spätaussiedlerin ist in Härtefällen möglich. Ob es im Fall der Mutter Ihres Freundes erfolgversprechend ist, sollten Sie bei der beabsichtigten Vorsprache klären.

Das europäische Gemeinschaftsrecht findet in jedem Fall auf die Mutter Ihres Freundes Anwendung. Eine doppelte Staatsbürgerschaft ist hierfür nicht erforderlich. Dies bedeutet, dass für die Anspruchsprüfung und die Berechnung der Renten die Versicherungszeiten in Polen und Deutschland berücksichtigt werden. Gezahlt werden dann zwei Renten. Eine polnische Rente aus den polnischen Versicherungszeiten und eine deutsche aus den deutschen Versicherungszeiten.

2 Antworten

Berateram 19.04.2010 | 08:31
Diesen doch ganz individuellen EINZELfall kann man n u r in einem persönlichen Beratungsgespräch klären. Das ist hier im Rahmen dieses Forums völlig unmöglich.
Capoam 19.04.2010 | 10:35
Hallo Kamui, laut den von Ihnen gemachten Angaben ist die Mutter Ihres Freundes im Jahre 2000 aus Polen zugezogen. Folglich kann das DPSVA 1975 keine Anwendung finden. Die Spätaussiedlerbescheinigung kann auch nachträglich beantragt werden, ggf. beim örtlichen Rathaus, Bürgeramt, etc. anfragen. Für die Anerkennung der polnischen Beitrags-und Versicherungszeiten im Rahmen der EWG-Verordnungen muss sie nicht zusätzlich polnische Staatsangehörige sein. Der polnische Versicherungsträger entscheidet in eigener Zuständigkeit über einen polnischen Rentenanspruch und evtl. Rentenzahlungen können nach Deutschland erfolgen. Bei Vorlage der Spätaussiedlerbescheinigung wäre die Anerkennung der polnischen Zeiten nach dem Fremdrentengesetz (FRG) zu prüfen und im Rentenverfahren ggf. §31FRG zu beachten ( Anrechnung der polnischen Rente auf die deutsche Rente ). Soviel zu den allgemeinen Angaben, da es sich jedoch um einen Einzelfall handelt, bitte an die Deutsche Rentenversicherung wenden.
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