Sehr geehrte Frau Anna H.,
bei der Wartezeit von 45 Jahren, als Voraussetzung der Altersrente für besonders langjährig Versicherte, zählt die Kinderberücksichtigungszeit mit. Bei Erfüllung der Wartezeit kann diese Rente für den Jahrgang 1959 frühestens ab Erreichen der Altersgrenze von 64 und 2 Monaten beginnen.
Mit Hilfe Ihrer Rentenauskunft oder aber einem persönlichen Beratungsgespräch bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihrer Deutschen Rentenversicherung können Sie prüfen, ob Sie die Wartezeit zu diesem Zeitpunkt erfüllen.