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Experten-Antwort

Beitragszeiten u Erziehungszeiten

von Anna H.30.12.2014 | 15:20
842 Ansichten
3 Antworten

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Bitte um Antwort , betr. Erziehungszeiten. Bei 2 Ki. 82 bis 95 Berücksichtigungsz. wegen Kindererz. In dieser Zeit habe ich 12 Jahre nicht gearbeitet, auch zwischen den Kindern 1 Jahr arbeitslos. Wird diese Zeit mitberechnet betr. Rente mit 63 J. bei 45 Beitragsj.? Wenn ja? ab wann kann ich in Rente ? nicht schwerbeh. 59 geb. Bringt mir das neue Gesetz einen Vorteil? Danke f Info.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sehr geehrte Frau Anna H.,

bei der Wartezeit von 45 Jahren, als Voraussetzung der Altersrente für besonders langjährig Versicherte, zählt die Kinderberücksichtigungszeit mit. Bei Erfüllung der Wartezeit kann diese Rente für den Jahrgang 1959 frühestens ab Erreichen der Altersgrenze von 64 und 2 Monaten beginnen.

Mit Hilfe Ihrer Rentenauskunft oder aber einem persönlichen Beratungsgespräch bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihrer Deutschen Rentenversicherung können Sie prüfen, ob Sie die Wartezeit zu diesem Zeitpunkt erfüllen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

_icham 30.12.2014 | 15:23
Berücksichtigungszeiten zählen für die 45 Jahre mit frühestmögliche Rente mit 63 und 11,4 % Abschlag Rente ohne Abschlag mit 45 Jahren ab 64 Jahren und 2 Monaten, statt: 66 Jahren und 2 Monaten
Anna H.am 30.12.2014 | 16:35
Danke, auch ein Vorteil wenn das zweite Kind ein paar Jahre später geboren wird.
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