Da Sie in Kürze das 65. Lebensjahr vollenden, sollten Sie - wie "Hitzeopfer" und "Schade" bereits geschrieben haben - so schnell wie möglich einen Rentenantrag stellen. Nachdem Sie über Ihre Zeiten keine Unterlagen mehr haben, müssen Sie zu den Beschäftigungen möglichst genaue Angaben bezüglich Arbeitgeber, Krankenkasse und Beschäftigungszeitraum machen.
Grundsätzlich kann man sagen, dass Beschäftigungszeiten bis zum 31.12.1972 in Versicherungskarten eingetragen wurden. Volle Karten wurden aufgerechnet und waren an die Rentenversicherung zurückzugeben. Es kann daher sein, dass für Sie bei der Rentenversicherung noch Versicherungskarten eingelagert sind. Falls ja, müssten Sie vermutlich bei der DRV Bund sein, weil Sie als Angestellte beschäftigt waren.
U. U. können verlorene Versicherungskarten ersetzt werden, d. h. die maßgebenden Zeiten können anerkannt werden, wenn die Beschäftigungszeit, das Arbeitsentgelt und die Beitragszahlung nachgewiesen sind. Für diese Prüfung wird Ihr Rentenversicherungsträger ggf. die damaligen Arbeitgeber und Krankenkassen anschreiben. Problematisch könnte allerdings sein, dass die Zeiten so weit zurückliegen und daher die Aufbewahrungsfristen eigentlich schon abgelaufen sind.