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Beitragszuschuss

von Jürgen30.01.2009 | 11:43
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9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe auf der HP folgenden Hinweis zur Erstattung von zuviel gezahlten Krankenkassenbeiträgen gefunden: "...Rentner, die einer gesetzlichen Krankenkasse als freiwilliges Mitglied angehören, haben die aufgezeigten Erstattungsmöglichkeiten nicht. Ihnen wird von der Rente kein Beitrag abgezogen, der wieder erstattet werden könnte. Stattdessen erhalten diese Rentner von ihrem Rentenversicherungsträger einen Beitragszuschuss (2009 in Höhe von 7,3 Prozent) zu ihrer Rente, den sie an ihre Krankenversicherung weiterleiten, auch wenn bereits - zum Beispiel vom Arbeitsverdienst - der Höchstbeitrag zu zahlen war." Nun meine Fragen: 1. Muss ich diesen Beitragszuschuss beantragen? 2. Bezieht sich dieser Zuschuss auf die Höhe der Rente oder auf meinen Zusatzverdienst , für den ich mit 15,5 % Krankenversicherung dabei bin?? Bitte um einen Rat. Gruß & Dank Jürgen

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Jürgen,

als freiwillig versicherter Rentner werden alle Einkünfte für die Höhe der Beiträge berücksichtigt. Mieten, Pacht usw. werden genauso zugrunde gelegt wie Ihre Rente, Versorgungsbezüge und Arbeitseinkommen. Aus diesen Einkünften wird nach dem Beitragssatz Ihrer Krankenkasse dann der Beitrag erhoben. Dies geschieht jedoch höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze.

Den freiwilligen Beitrag zahlen Sie selbst an Ihre Krankenkasse. Zu Ihren Beitragsaufwendungen können Sie von Ihrem Rentenversicherungsträger einen Beitragszuschuss erhalten. Den Zuschuss müssen Sie beantragen. Dies sollte möglichst gleich mit der Rentenantragstellung erfolgen.

Der Zuschuss berechnet sich aus Ihrer Bruttorente und wird mit der Rente zusammen ausgezahlt.

Ab 1.1.2009 beträgt der Zuschuss 7,3 % Ihrer mtl. Bruttorente.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo Jürgen,

Sie haben folgende Möglichkeiten:

1. Sie setzen sich mit Ihrem Rentenversicherungsträger telefonisch in Verbindung und lassen sich das Formular

R 820 zusenden

2. Sie sprechen in einem Service Zentrum der Deutschen Rentenversicherung persönlich vor und stellen dort den Antrag auf Beitragszuschuss oder

3. Sie laden sich das Formular im Internet herunterunter über folgenden Weg =

Deutsche Rentenversicherung - Startseite - Formulare und Publikationen- Formulare - Rente - mehr Information zum Thema Rente- Komplettpakte

Krankenversicherung der Rentner = Formular R 820.

7 Antworten

Oder soam 30.01.2009 | 11:58
zu 1.) ja - werden Sie beim Rentenantrag aber gefragt bzw. von der GKV hingewiesen, wenn Sie als Rentener nicht in die Pflichtversicherung (KVdR) kommen! zu 2.) was ist das für ein Zusatzverdienst? (Betriebsrente, Arbeit, Minijob etc.) - grds. kommt der Zuschuss aber aus der Rentenkasse für die von dort bezogene Rente. Bei einer Betriebs- oder Zusatzrente zahlen auch die KVdR-Berechtigten den ganzen Beitrag allein!
Jürgenam 30.01.2009 | 12:07
Hallo Oder so, schönen Dank für Ihre Bemühungen. Hier weitere Angaben: Die Rente ist eine Berufsunfähigkeitsrente (seit 15 Jahren). Dafür zahle ich seit Leistungsbeginn in die gesetzliche Krankenversicherung. Der Zuverdienst ist eine Leistung aus der Vorruhestandsregelung meines ehemaligen Arbeitgebers. Diese Zahlung hat am 01.01.09 begonnen.
Oder soam 30.01.2009 | 13:03
Nun: - Ob zur Rente ein Zuschuss gezahlt wird sehen Sie aus der Rentenanpassungsmitteilung jew. zum 01.07. (der Zuschuss zur KV wird durch ein '+' ausgewiesen) - eine evtl Pflichtversicherung wird ducrh ein '-' ausgewiesen - kontrollieren Sie die urspr. Mitteilung der KV zur KVdR (s.o.). - Schauen Sie in Ihren Vertrag über die Vorruhestandregelung, evtl. ist ein Teil der AG-Leistungen ja für die kosten der KV gedacht?! Ggf. Beitragsbeschei der KK genau prüfen u.U. von DENEN erläutern lassen!
Jürgenam 30.01.2009 | 13:22
Danke. Da bin ich mal gespannt, wie sich das entwickelt. Wie schon geschrieben, es geht jetzt erst mit der Zahlung der Leistung los. Nochmals schönen Dank & schönes Wochenende. Gruß Jürgen
Jürgenam 30.01.2009 | 13:58
Dankeschön. Da die Rente schon seit einem längeren Zeitraum gezahlt wird, sollte ich das nachholen. Hätten Sie vielleicht noch einen Tipp mit welchem "Vordruck" ich das am Besten anstelle? Herzlichen Dank Jürgen
-_-am 31.01.2009 | 10:53
Der Beitragszuschuß wird nur an freiwillig oder privat krankenversicherte Rentner ausgezahlt. Sofern Sie in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert sind, werden die Beiträge von Ihrer Rente einbehalten und zusammen mit dem Beitragsanteil des Leistungsträgers an die Krankenkasse überwiesen. Zum Antrag auf Beitragszuschuß: "R820" bei der Suchfunktion in http://www.deutsche-rentenversicherung.de eingeben oder über folgende Links: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_75716/SharedDocs/de… http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_7112/SharedDocs/de/…
Jürgenam 31.01.2009 | 11:17
Besten Dank für den Tipp. Ich werde mal mein Glück versuchen. Schönes Wochenende.
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