Hallo Jürgen,
als freiwillig versicherter Rentner werden alle Einkünfte für die Höhe der Beiträge berücksichtigt. Mieten, Pacht usw. werden genauso zugrunde gelegt wie Ihre Rente, Versorgungsbezüge und Arbeitseinkommen. Aus diesen Einkünften wird nach dem Beitragssatz Ihrer Krankenkasse dann der Beitrag erhoben. Dies geschieht jedoch höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
Den freiwilligen Beitrag zahlen Sie selbst an Ihre Krankenkasse. Zu Ihren Beitragsaufwendungen können Sie von Ihrem Rentenversicherungsträger einen Beitragszuschuss erhalten. Den Zuschuss müssen Sie beantragen. Dies sollte möglichst gleich mit der Rentenantragstellung erfolgen.
Der Zuschuss berechnet sich aus Ihrer Bruttorente und wird mit der Rente zusammen ausgezahlt.
Ab 1.1.2009 beträgt der Zuschuss 7,3 % Ihrer mtl. Bruttorente.