Hallo Ruhestandsbeamtin,
wie hoch Ihr Zuschuss zur Krankenversicherung sein darf, damit Ihr Beihilfeanspruch nicht gefährdet ist, kann ich Ihnen im Rahmen dieses Forums zur Rentenversicherung und Alterssicherung leider nicht beantworten. Hier kann ich Sie letztlich nur an Ihren die Beihilfe durchführenden Dienstherrn verweisen.