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Experten-Antwort

Beitragszuschuss zur Krankenversicherung

von Ruhestandsbeamtin15.04.2014 | 12:41
1681 Ansichten
5 Antworten

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Mein Ehemann ist verstorben und ich muss nun eine Witwenrente beantragen. Da ich privat versichert bin, steht mir ja ein Zuschuss zu meiner Krankenversicherung zu. Ich bin Ruhestandsbeamtin und habe Anspruch auf Beihilfe. Wie hoch darf in Niedersachsen mein Zuschuss zur Krankenversicherung sein, damit mein Beihilfeanspruch nicht gefährdet wird ? Kann mir jemand den genauen Betrag nennen? Ich habe etwas von 39,99 EURO gehört.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ruhestandsbeamtin,

wie hoch Ihr Zuschuss zur Krankenversicherung sein darf, damit Ihr Beihilfeanspruch nicht gefährdet ist, kann ich Ihnen im Rahmen dieses Forums zur Rentenversicherung und Alterssicherung leider nicht beantworten. Hier kann ich Sie letztlich nur an Ihren die Beihilfe durchführenden Dienstherrn verweisen.

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4 Antworten

Bartlam 15.04.2014 | 15:40
Normalerweise wird der Anspruch auf Beihilfe ab einem Zuschuss von 41,00 EUR gekürzt. Also wäre der Zuschuss auf 40,99 EUR zu begrenzen. Genaueres müssen Sie aber, wie vom Experten schon erwähnt, bei Ihrer Beihilfestelle nachfragen.
Bartlam 15.04.2014 | 15:41
Normalerweise wird der Anspruch auf Beihilfe ab einem Zuschuss von 41,00 EUR gekürzt. Also wäre der Zuschuss auf 40,99 EUR zu begrenzen. Genaueres müssen Sie aber, wie vom Experten schon erwähnt, bei Ihrer Beihilfestelle nachfragen.
Bartlam 15.04.2014 | 15:40
Normalerweise wird der Anspruch auf Beihilfe ab einem Zuschuss von 41,00 EUR gekürzt. Also wäre der Zuschuss auf 40,99 EUR zu begrenzen. Genaueres müssen Sie aber, wie vom Experten schon erwähnt, bei Ihrer Beihilfestelle nachfragen.
W*lfgangam 15.04.2014 | 18:51
Hallo Ruhestandsbeamtin, max. 40,99 in Nds. Wird üblicherweise beim Rentenantrag erkannt/entsprechend vermerkt - weisen Sie trotzdem darauf hin. Gruß w.
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