Also bekommt man jetzt für Schule und Studium doch wieder Entgeltpunkte? Und zwar den Durschnittswert? Sagen wir mal zwei Jahre Schule und vier Jahre Studium zählen als beitragsfreie Anrechnungszeiten bzw. beitragsfreie Zeiten und der Durchschnittswert pro Jahr ist 1 EP. Heißt dies das man jetzt für die 6 Jahre Schule und Studium 6 EP drauf bekommt?
§ 71 SGB VI - in Kraft ab 01.01.2005
(1) Beitragsfreie Zeiten erhalten den Durchschnittswert an Entgeltpunkten, der sich aus der Gesamtleistung an Beiträgen im belegungsfähigen Zeitraum ergibt. Dabei erhalten sie den höheren Durchschnittswert aus der Grundbewertung aus allen Beiträgen oder der Vergleichsbewertung aus ausschließlich vollwertigen Beiträgen.
(2) Für beitragsgeminderte Zeiten ist die Summe der Entgeltpunkte um einen Zuschlag so zu erhöhen, dass mindestens der Wert erreicht wird, den diese Zeiten jeweils als beitragsfreie Anrechnungszeiten wegen Krankheit und Arbeitslosigkeit, wegen einer schulischen Ausbildung und als Zeiten wegen einer beruflichen Ausbildung oder als sonstige beitragsfreie Zeiten hätten. Diese zusätzlichen Entgeltpunkte werden den jeweiligen Kalendermonaten mit beitragsgeminderten Zeiten zu gleichen Teilen zugeordnet.
Mehr zur Definition https://de.m.wikipedia.org/wiki/Beitragsfreie_Zeiten