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Experten-Antwort

bekommen schulische ausbildungen doch Entgeltpunkte?

von eine zweite frage25.02.2017 | 12:21
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9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Also bekommt man jetzt für Schule und Studium doch wieder Entgeltpunkte? Und zwar den Durschnittswert? Sagen wir mal zwei Jahre Schule und vier Jahre Studium zählen als beitragsfreie Anrechnungszeiten bzw. beitragsfreie Zeiten und der Durchschnittswert pro Jahr ist 1 EP. Heißt dies das man jetzt für die 6 Jahre Schule und Studium 6 EP drauf bekommt? § 71 SGB VI - in Kraft ab 01.01.2005 (1) Beitragsfreie Zeiten erhalten den Durchschnittswert an Entgeltpunkten, der sich aus der Gesamtleistung an Beiträgen im belegungsfähigen Zeitraum ergibt. Dabei erhalten sie den höheren Durchschnittswert aus der Grundbewertung aus allen Beiträgen oder der Vergleichsbewertung aus ausschließlich vollwertigen Beiträgen. (2) Für beitragsgeminderte Zeiten ist die Summe der Entgeltpunkte um einen Zuschlag so zu erhöhen, dass mindestens der Wert erreicht wird, den diese Zeiten jeweils als beitragsfreie Anrechnungszeiten wegen Krankheit und Arbeitslosigkeit, wegen einer schulischen Ausbildung und als Zeiten wegen einer beruflichen Ausbildung oder als sonstige beitragsfreie Zeiten hätten. Diese zusätzlichen Entgeltpunkte werden den jeweiligen Kalendermonaten mit beitragsgeminderten Zeiten zu gleichen Teilen zugeordnet. Mehr zur Definition https://de.m.wikipedia.org/wiki/Beitragsfreie_Zeiten

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 27.02.2017 | 12:07

Guten Tag eine zweite Frage,

die Ausführungen von zelda enthalten die Antworten auf Ihre Fragen.

8 Antworten

KSCam 25.02.2017 | 12:30
Nein das heißt es nicht, schulische Ausbildungszeiten bekommen seit vielen Jahren keine Entgeltpunkte mehr. Und die sogenannte Gesamtleistungsbewertung zu erläutern ist mir jetzt wirklich zu mühsam...... :)
zeldaam 25.02.2017 | 13:27
Hallo "Frage", "zweite Frage" etc., zuerst sollten Sie die Systematik der Bewertung beitragsfreier Zeiten verstehen: - § 71 Abs. 1 : Aussage "BFZ erhalten grundsätzlich den höheren Wert aus Grund- oder Vergleichsbewertung" - § 72 Berechnung der Grundbewertung - § 73 Berechnung der Vergleichsbewertung und erst anschließend - § 74 Aussage " Welche BFZ erhalten dann tatsächlich Entgeltpunkte" Im § 74 Satz 4 = letzter Satz SGB VI sagt übrigens eindeutig aus, dass Zeiten einer Schul- oder Hochschulausbildung nicht bewertet werden, also keine Entgeltpunkte erhalten. Die Zeiten einer Berufsausbildung = Lehre erhalten einmal Zeiten als Beitragszeit ( § 70 SGB VI) und zusätzlich ggf. zusätzliche Entgeltpunkte als beitragsgeminderte Zeit nach § 71 Abs. 2 und § 74 Satz 1 SGB VI. Hier ist aber die Begrenzung auf 36 KM zu beachten . Die Übergangsvorschriften für einen Rentenbeginn vor dem 01.01.2009 finden Sie übrigens u.a. hier : § 263 SGB VI : https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__263.html Mfg zelda
Herr Z.am 25.02.2017 | 16:06
55 Jahre immer 43 Stunden pro Woche zum Mindest-Lohn gibt Rente wie Hartz IV EUR 2.500 brutto pro Monat durch EUR 8,50 Mindest-Lohn = ca. 294 Arbeits-Stunden pro Monat EUR 2.500 brutto pro Monat X 12 Monate X 35 Jahre = EUR 1.050.000 geteilt durch 55 Jahre = ca. EUR 19.091 pro Jahr geteilt durch 12 Monate = EUR 1.590,91 brutto geteilt durch EUR 8,50 = ca. 187 Stunden pro Monat geteilt durch 30 Tage = ca. 6 Stunden 10 Minuten pro Kalender-Tag ca. 187 Stunden pro Monat geteilt durch 8 Stunden = 23,375 Arbeits-Tage pro Monat EUR 19.091 pro Jahr geteilt durch 52 Wochen = EUR 367,13 geteilt durch EUR 8,50 = ca. 43 Arbeits-Stunden pro Woche Wer 55 Jahre lang für 43 Stunden pro Woche Mindest-Lohn von EUR 8,50 brutto verdient, bekommt nach 55 Jahren Rente auf Höhe von Hartz IV. "Das Armutsrisiko künftiger Rentnergenerationen ist nach einem Bericht der "Bild am Sonntag" erheblich höher als bislang bekannt. Ab dem Jahr 2030 erhielten selbst Arbeitnehmer, die 2500 Euro brutto im Monat verdient und 35 Jahre Vollzeit gearbeitet haben, nur eine Rente in Höhe des Grundsicherungsbetrags von 688 Euro. Die Zeitung beruft sich dabei auf neueste Berechnungen des Bundesarbeitsministeriums." Quelle und Volltext: http://www.tagesschau.de/inland/altersarmut116.html EUR 1.590,91 brutto = EUR 1.144,83 netto minus EUR 300 Frei-Beträge = EUR 844,83 anrechnungs-fähig minus EUR 391 Regel-Bedarf = EUR 453,83 Vergleichs-Wert Wohn-Geld Mieten-Stufe VI EUR 407 plus 10 % = EUR 447,70 Fehlen noch EUR 6,13 bis zur Berechtigung zum Aufstocken, was z.B. bei Mehr-Bedarf für Warmwasser (EUR 8,99) schon der Fall wäre. http://www.harald-thome.de/media/files/RB-Warmwasser-Mehr-Bedarf… Also 55 Jahre jeweils 43 Stunden pro Woche arbeiten zum Mindest-Lohn von EUR 8,50 brutto ist Hartz IV-Niveau während der Arbeits-Jahre und auch als Rentner. Deutschland betreibt seit Jahrzehnten Lohn-Dumping im eigenen Land, untere Lohn-Gruppen müssten heutzutage bei ca. EUR 11,57 netto liegen. http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum/thread.asp?FacId=200784… Herr Z. http://www.boeckler.de/pdf/pm_wsi_2011_09_05.pdf http://www.harald-thome.de/media/files/ASR_Sonderheft_2011_Muste… http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum/thread.asp?FacId=158151… http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum/thread.asp?FacId=157073… Drucksache 17(11)314 lesen: http://webarchiv.bundestag.de/archive/2013/1212/bundestag/aussch… http://www.harald-thome.de/media/files/Was-der-Mensch-braucht-20…
eine zweite frageam 25.02.2017 | 16:41
Also liegt es ab diesem Satz das schul -und hochschulbesuche nicht zählen. Wobei da steht das es nicht allgemein sondern an Bedingung geknüpft. Zeiten einer Schul- oder Hochschulausbildung und Kalendermonate, die nur deshalb Anrechnungszeiten sind, weil 1. Arbeitslosigkeit nach dem 30. Juni 1978 vorgelegen hat, für die Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II nicht oder Arbeitslosengeld II nur darlehensweise gezahlt worden ist oder nur Leistungen nach § 24 Absatz 3 Satz 1 des Zweiten Buches erbracht worden sind, 1a. Arbeitslosengeld II bezogen worden ist, 2. Krankheit nach dem 31. Dezember 1983 vorgelegen hat und nicht Beiträge gezahlt worden sind, 3. Ausbildungssuche vorgelegen hat, werden nicht bewertet.
Rentensputnik am 25.02.2017 | 16:58
Herr Z. zitiert die "Bild am Sonntag"! Damit kann sich jeder selbst ein Bild über die Qualität seiner Beiträge machen. Auch das von Ihm genannte Forum muss man mal besucht haben (wenn man mal herzlich lachen will)!
W*lfgangam 25.02.2017 | 17:20
...ist halt Faschingszeit, da muss der größte August seine Narrenkappe halt mal wieder präsentieren - und wie immer eindrucksvoll c&p ;-) Gruß w.
zeldaam 25.02.2017 | 18:39
Zitat von eine zweite frage anzeigen
Hallo "zweite Frage", ja in diesem Satz ist geregelt, dass Schul- und Hochschulzeiten nicht mehr bewertet werden - und dies bedingungslos !. Die Bedingung gilt nur für den zweiten Teil des Satzes also "Kalendermonate, die deshalb Anrechnungszeiten sind , weil .... (Alo, AU ohne Leistungsbezug, Bezug von ALG II, Ausbildungssuche). Sie können den Satz auch in zwei Sätze teilen: 1. Zeiten einer Schul- und Hochschulausbildung werden nicht bewertet. 2. Kalendermonate, die nur deshalb Anrechnungszeiten sind, weil ..... , werden nicht bewertet. Die Bewertung von Zeiten einer Schul- und Hochschulausbildung wurde bereits zum 01.01.2005 abgeschaft, bei einem Rentenbeginn vor dem 01.01.2009 ergab sich noch eine abgeschmolzene Bewertung aus § 263 SGB VI. Dies können Sie auch hier nachlesen: 1. Historie zum § 74, Absatz "RV-Nachhaltigkeitsgesetz vom 21.07.2004 (BGBl. I S. 1791)" http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_… und 2. Bewertung einer schulischen Ausbildung: http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_… MfG zelda
Schorscham 25.02.2017 | 19:33
Zitat von Herr Z. anzeigen
Herr Z. schrieb

55 Jahre immer 43 Stunden pro Woche zum Mindest-Lohn gibt Rente wie Hartz IV

EUR 2.500 brutto pro Monat durch EUR 8,50 Mindest-Lohn = ca. 294 Arbeits-Stunden pro Monat

EUR 2.500 brutto pro Monat X 12 Monate X 35 Jahre = EUR 1.050.000

geteilt durch 55 Jahre = ca. EUR 19.091 pro Jahr

geteilt durch 12 Monate = EUR 1.590,91 brutto

geteilt durch EUR 8,50 = ca. 187 Stunden pro Monat

geteilt durch 30 Tage = ca. 6 Stunden 10 Minuten pro Kalender-Tag

ca. 187 Stunden pro Monat geteilt durch 8 Stunden = 23,375 Arbeits-Tage pro Monat

EUR 19.091 pro Jahr

geteilt durch 52 Wochen = EUR 367,13

geteilt durch EUR 8,50 = ca. 43 Arbeits-Stunden pro Woche

Wer 55 Jahre lang für 43 Stunden pro Woche Mindest-Lohn von EUR 8,50 brutto verdient, bekommt nach 55 Jahren Rente auf Höhe von Hartz IV.

"Das Armutsrisiko künftiger Rentnergenerationen ist nach einem Bericht der "Bild am Sonntag" erheblich höher als bislang bekannt. Ab dem Jahr 2030 erhielten selbst Arbeitnehmer, die 2500 Euro brutto im Monat verdient und 35 Jahre Vollzeit gearbeitet haben, nur eine Rente in Höhe des Grundsicherungsbetrags von 688 Euro. Die Zeitung beruft sich dabei auf neueste Berechnungen des Bundesarbeitsministeriums."

Quelle und Volltext:

http://www.tagesschau.de/inland/altersarmut116.html

EUR 1.590,91 brutto

= EUR 1.144,83 netto

minus EUR 300 Frei-Beträge

= EUR 844,83 anrechnungs-fähig

minus EUR 391 Regel-Bedarf

= EUR 453,83

Vergleichs-Wert Wohn-Geld Mieten-Stufe VI EUR 407 plus 10 % = EUR 447,70

Fehlen noch EUR 6,13 bis zur Berechtigung zum Aufstocken, was z.B. bei Mehr-Bedarf für Warmwasser (EUR 8,99) schon der Fall wäre.

http://www.harald-thome.de/media/files/RB-Warmwasser-Mehr-Bedarf-2011-2012-2013-2014.pdf

Also 55 Jahre jeweils 43 Stunden pro Woche arbeiten zum Mindest-Lohn von EUR 8,50 brutto ist Hartz IV-Niveau während der Arbeits-Jahre und auch als Rentner.

Deutschland betreibt seit Jahrzehnten Lohn-Dumping im eigenen Land, untere Lohn-Gruppen müssten heutzutage bei ca. EUR 11,57 netto liegen.

http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum/thread.asp?FacId=2007849

Herr Z.

http://www.boeckler.de/pdf/pm_wsi_2011_09_05.pdf

http://www.harald-thome.de/media/files/ASR_Sonderheft_2011_Musterschriftsatz.pdf

http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum/thread.asp?FacId=1581512

http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum/thread.asp?FacId=1570730

Drucksache 17(11)314 lesen:

http://webarchiv.bundestag.de/archive/2013/1212/bundestag/ausschuesse17/a11/anhoerungen/2010/41_Sitzung/17_11_309.pdf

http://www.harald-thome.de/media/files/Was-der-Mensch-braucht-2011.pdf

Dass der DURCHSCHNITTS-Lohn erheblich höher ist als der MINDEST-Lohn, stand wohl nicht in der Bild am Sonntag, was? Oder haben Sie den Unterschied zwischen MINDEST-Lohn und DURCHSCHNITTS-Lohn nicht verstanden? MfG
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