Hallo Mira,
die anderen Forumsteilnehmer haben Ihre Anfrage bereits hinreichend beantwortet und Ihnen auch bereits dargelegt, wie Sie jetzt nach dem Ende der Reha weiter vorgehen können. Diesen Informationen kann ich mich voll und ganz anschließen und zugleich noch einmal kurz bestätigen, dass weder der gesamte Entlassungsbericht noch die erste Seite des Entlassungsberichtes - auf welcher auch Ihre behandlungsbedürftigen Diagnosen aufgeführt sind - seitens der Reha-Einrichtung einfach an Ihren Arbeitgeber weitergegeben werden.
Sofern es jetzt nach Abschluss der Reha um die Frage geht, ob Sie perspektivisch wieder in Ihrem bisherigen Beruf vollschichtig arbeiten können oder ob gegebenenfalls ein anderweitiger beruflicher Einsatz in einem anderen Tätigkeitsfeld bei Ihrem Arbeitgeber möglich und angezeigt ist, müssen Sie sich eigenständig an Ihren Arbeitgeber wenden und dies im Gespräch mit diesem abklären. Im Hinblick auf dieses Gespräch empfehle ich Ihnen ebenfalls, sich im Vorfeld in der von "Siehe hier" benannten Broschüre über mögliche Leistungen der beruflichen Reha zu informieren.