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Experten-Antwort

Bekommt der Arbeitgeber die erste Seite des Reha Entlassungsbericht?

von Mira30.10.2021 | 12:36
8367 Ansichten
7 Antworten

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Hallo, ich wurde diese Woche als Arbeitsunfähig aus der Medizinischen Reha entlassen. Eine Wiedereingliederung in meiner letzten Tätigkeit ist nicht geplant und es wurden LTA beantragt. Nächste Woche habe ich erstmal Termine beim Betriebsarzt und der Personalabteilung. Nun weiß ich nicht genau wie ich noch belastet werden darf. Ich meine kein langes stehen, keine weiten Strecken gehen, kein langes knien, keine Spät- und Nachtschicht... Bekommt mein Arbeitgeber diese Informationen auch oder woher soll der wissen was er noch mit mir anfangen kann? Bezieht sich eine Wiedereingliederung eigentlich immer auf meine letzte Tätigkeit im Betrieb? Freundliche Grüße...

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Mira,

die anderen Forumsteilnehmer haben Ihre Anfrage bereits hinreichend beantwortet und Ihnen auch bereits dargelegt, wie Sie jetzt nach dem Ende der Reha weiter vorgehen können. Diesen Informationen kann ich mich voll und ganz anschließen und zugleich noch einmal kurz bestätigen, dass weder der gesamte Entlassungsbericht noch die erste Seite des Entlassungsberichtes - auf welcher auch Ihre behandlungsbedürftigen Diagnosen aufgeführt sind - seitens der Reha-Einrichtung einfach an Ihren Arbeitgeber weitergegeben werden.

Sofern es jetzt nach Abschluss der Reha um die Frage geht, ob Sie perspektivisch wieder in Ihrem bisherigen Beruf vollschichtig arbeiten können oder ob gegebenenfalls ein anderweitiger beruflicher Einsatz in einem anderen Tätigkeitsfeld bei Ihrem Arbeitgeber möglich und angezeigt ist, müssen Sie sich eigenständig an Ihren Arbeitgeber wenden und dies im Gespräch mit diesem abklären. Im Hinblick auf dieses Gespräch empfehle ich Ihnen ebenfalls, sich im Vorfeld in der von "Siehe hier" benannten Broschüre über mögliche Leistungen der beruflichen Reha zu informieren.

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6 Antworten

KSCam 30.10.2021 | 13:31
Von der DRV oder der Klinik bekommt der AG den Bericht bestimmt nicht, höchstens Sie hätten das so gewünscht (aber dann bräuchten Sie ja nicht nachfragen, oder?). Was die Firma noch mit Ihnen anfangen kann besprechen Sie bitte selbst mit denen.
KSCam 30.10.2021 | 15:52
Was für ein "Wisch" das war, hätten Sie eben den Doc in der Reha fragen sollen. Wahrscheinlich der Entlassungsbericht der an die DRV geht und ausgewertet wird, wenn die DRV beispielsweise für LTA zuständig werden wird. Ihr AG will halt ärztliche Bescheinigungen auf denen steht was Sie gegebenenfalls noch arbeiten können und was nicht. Liegt so eine Bescheinigung vor hat dioe Personalabteilung etwas in der Hand und kann prüfen ob man Ihnen in der Firma einen anderen Job anbieten kann und will. Falls es dort überhaupt geeignete Plätze gibt. Aber das sollten Sie doch eher einschätzen können ob es in Ihrer Firma Arbeiten gibt die Sie noch machen könnten!
Miraam 30.10.2021 | 15:46
Okay Danke, für wen sind denn die Infos die der Reha Arzt auf dem Wisch da angekreuzt hat? Bin nun etwas verwundert, dachte das geht auch an den Arbeitgeber. Habe diesen immer auf dem Laufenden gehalten was meine Verletzung betrifft und meine Ärzte stehen auch mit dem Betriebsarzt in Kontakt. Hatte den Arbeitgeber auch schon "vorgewarnt" das ich meine bisherige Tätigkeit nicht mehr ausüben kann. Dort wurde mir gesagt das die mit Facharztnerichten nichts anfangen können und ich erstmal die Reha machen soll...
Uschiam 30.10.2021 | 17:58
Zitat von Mira anzeigenausblenden
Wenn Sie einen Betriebsarzt haben, können Sie mit diesem alles besprechen. Schließlich sollte dieser Ihr Tätigkeitsprofil kennen und attestieren können, ob Sie noch tauglich für selbige sind, bzw. Ihre Einschränkungen (ohne Diagnosen) dem Arbeitgeber mitteilen. In unserer Firma (großer Konzern) hat auch der Betriebsarzt über die Tauglichkeit befunden, kann bei Ihnen wahrscheinlich genauso aussehen.
Miraam 30.10.2021 | 18:37
Ja richtig, das war der Entlassungsbericht im Abschlussgespräch. War davon ausgegangen das diese Seite für den AG ist und hatte noch ein paar andere Fragen deswegen hatte ich auch nicht weiter gefragt. "Ihr AG will halt ärztliche Bescheinigungen auf denen steht was Sie gegebenenfalls noch arbeiten können und was nicht." Das wäre doch die erste Seite des Entlassungsbericht. Schade das man diese nicht gleich mitbekommt und der AG nun noch darauf warten muss bis ich diesen vom Arzt bekomme Ich bin davon ausgegangen, dass wenn ein passender Arbeitsplatz besteht evtl. mit Hilfe von LTA muss der AG dem betroffenen diesen anbieten. Aber das ist auch gar nicht die Frage... Danke für deine Hilfe...
Siehe hieram 30.10.2021 | 19:22
Hallo Mira, wenn Sie aus der Rehaklinik als 'arbeitsunfähig' entlassen wurden, bedeutet dies zunächst 'nur', dass Sie nicht am Tag nach der Rückreise wieder die Arbeit in Ihrem Betrieb aufnehmen müssen, sondern beim zuständigen Haus-/Facharzt sich die weitere 'Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zur Vorlage bei dem Arbeitgeber' ausstellen lassen müssen. Rein arbeitsrechtlich müssen Sie dann zu diesem Zeitpunkt noch nicht einmal ein (Wiedereingliederungs)gespräch mit der Personalabteilung führen. Allerdings kann arbeits-/tarifvertraglich vereinbart sein, dass Sie dann 'auch' zum Betriebsarzt müssen. Der dann für ein weiteres Vorgehen relevante 'Entlassungsbericht' liegt wohl auch bei Ihrem behandelnden Arzt aktuell noch gar nicht vor, dafür benötigen die Rehkliniken meist ca. drei Wochen, um den zu erstellen. So gesehen könnten Sie (wenn es eben nicht aufgrund vertraglicher Vorgaben anders bestimmt ist) die in der nächsten Woche entstehenden Termine auch erst einmal noch verschieben. Allerdings bietet dies dem Arbeitgeber natürlich auch die Möglichkeit, sich schon einmal darauf einzustellen, dass Sie wohl am eigentlichen Arbeitsplatz nicht wieder einsetzbar sein werden und )mit Ihnen gemeinsam)zu überlegen, welche Möglichkeiten er Ihnen alternativ bieten kann. Aktuell können Sie dort aber dann wohl tatsächlich nur das einseitige Schreiben 'Patient wurde arbeitsfähig/arbeitsunfähig entlassen', dass Sie selbst am Ende der Reha bekommen haben (müssten), dort vorlegen. Über die vielfältigen Möglichkeiten einer LTA (berufliche Reha) können Sie sich (auch zur Vorbereitung auf Ihr Gespräch) in dieser Broschüre informieren: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… Ein schönes (Rest)Wochenende und alles Gute!
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