Zitiert von: Mira
Hallo,
ich wurde diese Woche als Arbeitsunfähig aus der Medizinischen Reha entlassen.
Eine Wiedereingliederung in meiner letzten Tätigkeit ist nicht geplant und es wurden LTA beantragt.
Nächste Woche habe ich erstmal Termine beim Betriebsarzt und der Personalabteilung.
Nun weiß ich nicht genau wie ich noch belastet werden darf.
Ich meine kein langes stehen, keine weiten Strecken gehen, kein langes knien, keine Spät- und Nachtschicht...
Bekommt mein Arbeitgeber diese Informationen auch oder woher soll der wissen was er noch mit mir anfangen kann?
Bezieht sich eine Wiedereingliederung eigentlich immer auf meine letzte Tätigkeit im Betrieb?
Freundliche Grüße...
Hallo Mira,
wenn Sie aus der Rehaklinik als 'arbeitsunfähig' entlassen wurden, bedeutet dies zunächst 'nur', dass Sie nicht am Tag nach der Rückreise wieder die Arbeit in Ihrem Betrieb aufnehmen müssen, sondern beim zuständigen Haus-/Facharzt sich die weitere 'Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zur Vorlage bei dem Arbeitgeber' ausstellen lassen müssen.
Rein arbeitsrechtlich müssen Sie dann zu diesem Zeitpunkt noch nicht einmal ein (Wiedereingliederungs)gespräch mit der Personalabteilung führen. Allerdings kann arbeits-/tarifvertraglich vereinbart sein, dass Sie dann 'auch' zum Betriebsarzt müssen.
Der dann für ein weiteres Vorgehen relevante 'Entlassungsbericht' liegt wohl auch bei Ihrem behandelnden Arzt aktuell noch gar nicht vor, dafür benötigen die Rehkliniken meist ca. drei Wochen, um den zu erstellen.
So gesehen könnten Sie (wenn es eben nicht aufgrund vertraglicher Vorgaben anders bestimmt ist) die in der nächsten Woche entstehenden Termine auch erst einmal noch verschieben. Allerdings bietet dies dem Arbeitgeber natürlich auch die Möglichkeit, sich schon einmal darauf einzustellen, dass Sie wohl am eigentlichen Arbeitsplatz nicht wieder einsetzbar sein werden und )mit Ihnen gemeinsam)zu überlegen, welche Möglichkeiten er Ihnen alternativ bieten kann.
Aktuell können Sie dort aber dann wohl tatsächlich nur das einseitige Schreiben 'Patient wurde arbeitsfähig/arbeitsunfähig entlassen', dass Sie selbst am Ende der Reha bekommen haben (müssten), dort vorlegen.
Über die vielfältigen Möglichkeiten einer LTA (berufliche Reha) können Sie sich (auch zur Vorbereitung auf Ihr Gespräch) in dieser Broschüre informieren:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/berufliche_reha_ihre_chance.html
Ein schönes (Rest)Wochenende und alles Gute!