Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Bekommt man EM Rente bei voller Beitragszeit???

von Eckhard Schwarm12.08.2014 | 16:26
1388 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich habe mal eine Frage, Aus Gesundheitlichen Gründen musste ich meine Selbstständigkeit aufgeben. Ich war dann kurzfristig angestellt . In meiner Selbstständigkeit habe ich selber Renteversicherungsbeiträge bezahlt und habe meine Anwartschaften voll und habe mich dann Beitragsfrei stellen lassen. ! Seid der Anstellung war ich krank und bin immer noch krank. Meine Frage, habe ich ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente auch wenn ich zuletzt keine 3 Jahre versicherungspflichtig gearbeitet habe aber meine Anwartschaften voll eingezahlt habe?? Liebe Grüße Eckhard Schwarm

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Der Anspruch auf EM-Rente könnte fraglich sein, weil wahrscheinlich die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen (sprich die entsprechende Beitragszahlung bis zum heutigen Zeitpunkt) nicht vorliegen. Zur individuellen Abklärung Ihrer Situation sollten Sie unbedingt einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Beratungsstellen finden" ermitteln. Man kann Ihnen dort alle Anspruchsvoraussetzungen für eine EM-Rente in einem persönlichen Gespräch viel besser erläutern.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

W*lfgangam 12.08.2014 | 18:23
Hallo Eckhard Schwarm, so wie sie es schildern (selbständiger Handwerker?!), möglicherweise/vermutlich kein Anspruch auf EM-Rente. Sie können es aus Ihrer letzten Renteninformation ersehen, ob bei der Erwerbsminderungsrente ein Rentenbetrag steht, oder nur der Hinweis "Kein Anspruch, weil Voraussetzungen zz. nicht erfüllt". Gehen Sie mit Ihren Unterlagen in die nächste Beratungsstelle, die stellen es konkret fest. Gruß w.
Eckhard Schwarmam 12.08.2014 | 18:40
Hallo, ich habe in der Zeit freiwillige Beiträge für meine Renten Anwartschaften bezahlt und dann einen Bescheid bekommen das meine Zeit voll ist. Daraufhin habe ich mich erst freistellen lassen. lg E.S
Anonym!am 12.08.2014 | 18:50
Hallo Herr Schwarm, Sie verwechseln da etwas. Für die Altersrente und Erwerbsminderungsrente gibt es unterschiedliche versicherungsrechtliche Voraussetzungen. Damit man Ihre Frage besser beantworten kann, wäre es hilfreich zu wissen, wann Sie geboren sind und ob Sie einen Schwerbehindertenausweis mit mindestens 50 Gdb haben.
Eckhard Schwarmam 12.08.2014 | 18:56
Hallo, geboren 1964 und Schwerbehinderung nur 30 % lg
W*lfgangam 12.08.2014 | 19:11
Hallo E. S. die freiwilligen Beiträge würden nicht reichen, anschließend ist ein luftleerer Raum in der DRV entstanden. Letztendlich wird entscheidend sein, wann die Anstellung (Pflichtbeiträge) begann, wie lange sie war, und wie lange Pflichtbeiträge aus Krankengeld laufen/gelaufen sind. Wenn Sie aktuell keine 36 Monate Pflichtbeiträge in den letzten 5-7 Jahren haben, sieht es schlecht aus (je nach dem, wann der Fall der Erwerbsminderung als med. gesichert festgestellt werden sollte). Trotzdem: Info in der Beratungsstelle einholen, da 'Ferndiagnosen' so was von falsch sein können. Gruß w. PS: wie sieht es eigentlich mit einer Reha-Maßnahme aus?! Ist die Krankenkasse da noch nicht aktiv geworden?
Eckhard Schwarmam 12.08.2014 | 19:16
hallo, nein die haben mich zum MDK geschickt, der hat mich weiter krank geschrieben und das war es. lg E.S.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026