Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Bekommt man noch Waisenrente während Studium nach einer Ausbildung?

von paul8603.08.2008 | 20:27
2121 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo, und zwar habe ich jetzt meine dreijährige Berufsausbildung als Bürokaufmann abgeschlossen und während der Zeit Halbwaisenrente von der bfa, bvv und deutschen bank bekommen. Von Mitte Juni bis Ende August bin ich dann als Sachbearbeiter eingestellt. Ab dem 01.09. werde ich dann an einer FH Wirtschaft studieren. Jetzt meine Frage, und zwar steht mir dann noch Halbwaisenrente zu? Weil ich ja eine Ausbildung schon abgeschlossen habe.

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 04.08.2008 | 07:04

Es ist so, wie "Schade" und "no name" schon schrieben, so lange Sie in Ausbildung sind, bis längstens 27. LJ (evtl. verlängert wegen Wehrdienst), steht Ihnen die Halbwaisenrente zu. Die Freigrenze beträgt aber (seit 01.07.2008) 467,46 EUR.

4 Antworten

Schadeam 03.08.2008 | 20:28
ja, sofern Sie unter 27 Jahre alt sind, weil Sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden. Dass Sie bereits eine Ausbildung haben, ist nicht entscheidend.
no nameam 04.08.2008 | 06:36
Ich stimme "Schade" zu. Solange Sie noch nicht 27 sind und in Schul- oder Berufsausbildung stehen, bekommen Sie die Halbwaisenrente weiter, unabhängig davon, ob es die erste, zweite oder zehnte Ausbildung ist. Sogar während der Übergangszeit (Juni bis August) bekommen Sie die Rente weiter, da für eine Übergangszeit von bis zu vier Monaten zwischen zwei Ausbildungen die Waisenrente weitergezahlt wird. Allerdings wird Sie, wenn Sie in dieser Zeit arbeiten gehen, die Einkommensanrechnung betreffen. Der Freibetrag beträgt für Sie hier 410,78 €.
no nameam 04.08.2008 | 07:15
Ups, da bin ich wohl in der Zeile verrutscht ;-)
Vorsichtam 04.08.2008 | 10:06
Es muß Freibetrag und NICHT Hinzuverdienstgrenze heißen!! Alles was über diesem Freibetrag an anrechenbaren Einkünften liegt wird zu 40% von der der Waisenrente abgezogen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026