Sollten während Ihrer Reha Probleme auftreten, so können Sie diese vor Ort direkt ansprechen. Im Zweifelsfall muss die Maßnahme abgebrochen werden.
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Sollten während Ihrer Reha Probleme auftreten, so können Sie diese vor Ort direkt ansprechen. Im Zweifelsfall muss die Maßnahme abgebrochen werden.
Ihr Rententräger hat ein Beschwerdemanagement, wo Sie sich im Zweifelsfall hinwenden können. Erfragen Sie dieses bei der Reha-Abteilung (Telefonnummer im Briefkopf des Bescheides).
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