Ich habe 2015 meine letzte ausführliche Rentenauskunft bekommen.
Darin umfasst der belegungsfähige Gesamtzeitraum 585 Monate. Darin enthalten 53 Monate beitragsfreie Zeiten, die nicht gleichzeitig Berücksichtigungszeiten sind. Und zu diesen 53 Monaten habe ich Fragen. Sie setzen sich wie folgt zusammen:
1. 12 Monate Fachschulausbildung
2. 1 Monat Fachschulausbildung Übergangszeit
3. 34 Monate Hochschulausbildung (FH)
4. 6 Monate Arbeitslosigkeit.
Ich gehe davon aus, dass mir die 34 Monate FH nicht als Berücksichtigungszeit anerkannt werden. Aber ich verstehe nicht, warum mir die Zeiten unter 1, 2 und 4 nicht als Berücksichtigungszeit anerkannt werden.
Der Unterschied ist für mich gravierend. Nach Berechnung Rentenversicherung muss ich bis 65 plus 8 Monate auf den Rentenbeginn warten. Werden mir die 19 Monate anerkannt kann ich mit 65 in Rente gehen. Ich bin Jahrgang 54.
Das ist für ich das erste Mal, dass ich versuche den Sachverhalt zu klären, bevor ich direkt die Rentenversicherung kontaktiere. Möchte Fakten zur möglichen Korrektur präsentieren können.