Bemessungsgrundlage für Hinzuverdienst

von
Neugieriger

Liebes Expertenteam!

Ich habe folgende Frage: Eine Person hat Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Die Person bezieht Arbeitslosengeld I

Warum wird für die Berechnung der Hinzuverdienstgrenze nicht die tatsächliche Höhe des Arbeitslosengeldes angesetzt, sondern das fiktive Arbeitseinkommen, nachdem sich das Arbeitslosengeld berechnet?

Für eine Erklärung besten Dank vorab.

Es grüßt 
der Neugierige

von
Fastrentner

Weil das der Gesetzgeber in § 96a, Abs.3, S. 3 SGB VI so festgelegt hat.

Experten-Antwort

Hallo Neugieriger,

treffen eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung und Arbeitslosengeld zusammen, ist das Arbeitslosengeld (in Höhe des zugrunde liegenden Bemessungsentgelts, nicht des Zahlbetrages) als Hinzuverdienst zu berücksichtigen.

Die Begründung hat Ihnen "Fastrentener" bereits geliefert

von
W*lfgang

Hallo Neugieriger,

sehen Sie es mal einfach und logisch. Das ALG wird 'netto' ausgezahlt/Sie haben keine weiteren Abzüge, daher das (Brutto)Bemessungsentgelt als Hinzuverdienst bei Rentenbezug ...ist wie bei Einkommen aus Beschäftigung, auch hier wird das Brutto-Entgelt als Hinzuverdienst bei Versichertenrenten berücksichtigt, auch wenn Sie netto viel weniger in der Tasche haben.

Gruß
w.

von
Schorsch

Zitiert von: W*lfgang

sehen Sie es mal einfach und logisch. Das ALG wird 'netto' ausgezahlt/Sie haben keine weiteren Abzüge, daher das (Brutto)Bemessungsentgelt als Hinzuverdienst bei Rentenbezug ...ist wie bei Einkommen aus Beschäftigung, auch hier wird das Brutto-Entgelt als Hinzuverdienst bei Versichertenrenten berücksichtigt, auch wenn Sie netto viel weniger in der Tasche haben.

Sie dürfen aber nicht vergessen, dass das Arbeitslosengeld nur 60 bis 67 Prozent des pauschalierten Nettoentgelts beträgt.

Insofern ist Ihr Vergleich mit dem Einkommen aus Beschäftigung keinesfalls logisch sondern stark hinkend.

MfG

von
W*lfgang

Zitiert von: Schorsch
Sie dürfen aber nicht vergessen, dass das Arbeitslosengeld nur 60 bis 67 Prozent des pauschalierten Nettoentgelts beträgt.

Insofern ist Ihr Vergleich mit dem Einkommen aus Beschäftigung keinesfalls logisch sondern stark hinkend.MfG

Mein lieber Schorsch,

die Berechnung des Netto-ALG als unterstützende/überbrückende Sozialleistung hat herzlich wenig mit der Ausgangsfrage zu tun ...dann würde sich jeder Hunz und HotRod ja alle paar Monate Alo melden, um das volle Netto-Entgelt in dieser staatlich subventionierten Urlaubszeit abzugreifen ;-)

Das Urspungs-Brutto/Bemessungsentgelt ist auch hier/Hinzuverdienst maßgebend. Warum sollen Sozialleistungsempfänger ontop besser gestellt werden, als Beschäftigte mit Arbeitslesitung, und deren Sozialleistung/Rente 'nochmals' zu Lasten der Versichertengemeinschaft aufgebessert werden?

Ich weiß, Sie meinen schlicht das 'Netto' aus ALG im Vergleich zum Beschäftigungseinkommen ...hier ohne Bedeutung/schlicht Pech – Sozialleistung gibt es nicht zum 100%-Ausgleich. Dann würde ich auch sofort … *g

Gruß
w.

von
Fastrentner

Zitiert von: W*lfgang
Zitiert von: Schorsch
Sie dürfen aber nicht vergessen, dass das Arbeitslosengeld nur 60 bis 67 Prozent des pauschalierten Nettoentgelts beträgt.

Insofern ist Ihr Vergleich mit dem Einkommen aus Beschäftigung keinesfalls logisch sondern stark hinkend.MfG

Mein lieber Schorsch,

die Berechnung des Netto-ALG als unterstützende/überbrückende Sozialleistung hat herzlich wenig mit der Ausgangsfrage zu tun ...dann würde sich jeder Hunz und HotRod ja alle paar Monate Alo melden, um das volle Netto-Entgelt in dieser staatlich subventionierten Urlaubszeit abzugreifen ;-)

Das Urspungs-Brutto/Bemessungsentgelt ist auch hier/Hinzuverdienst maßgebend. Warum sollen Sozialleistungsempfänger ontop besser gestellt werden, als Beschäftigte mit Arbeitslesitung, und deren Sozialleistung/Rente 'nochmals' zu Lasten der Versichertengemeinschaft aufgebessert werden?

Ich weiß, Sie meinen schlicht das 'Netto' aus ALG im Vergleich zum Beschäftigungseinkommen ...hier ohne Bedeutung/schlicht Pech – Sozialleistung gibt es nicht zum 100%-Ausgleich. Dann würde ich auch sofort … *g

Gruß
w.

Diese Diskussionen sind einfach unpassend.
Warum der Gesetzgeber ein Gesetz so oder so erlassen hat, ist doch hier im Forum nicht zu diskutieren.
Das sollten gerade Stammuser wie Sie doch wissen.

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