Zitiert von: Schorsch
Sie dürfen aber nicht vergessen, dass das Arbeitslosengeld nur 60 bis 67 Prozent des pauschalierten Nettoentgelts beträgt.
Insofern ist Ihr Vergleich mit dem Einkommen aus Beschäftigung keinesfalls logisch sondern stark hinkend.MfG
Mein lieber Schorsch,
die Berechnung des Netto-ALG als unterstützende/überbrückende Sozialleistung hat herzlich wenig mit der Ausgangsfrage zu tun ...dann würde sich jeder Hunz und HotRod ja alle paar Monate Alo melden, um das volle Netto-Entgelt in dieser staatlich subventionierten Urlaubszeit abzugreifen ;-)
Das Urspungs-Brutto/Bemessungsentgelt ist auch hier/Hinzuverdienst maßgebend. Warum sollen Sozialleistungsempfänger ontop besser gestellt werden, als Beschäftigte mit Arbeitslesitung, und deren Sozialleistung/Rente 'nochmals' zu Lasten der Versichertengemeinschaft aufgebessert werden?
Ich weiß, Sie meinen schlicht das 'Netto' aus ALG im Vergleich zum Beschäftigungseinkommen ...hier ohne Bedeutung/schlicht Pech – Sozialleistung gibt es nicht zum 100%-Ausgleich. Dann würde ich auch sofort … *g
Gruß
w.