Sehr geehrte Damen und Herren,
was wird als Bemessungszeitraum bei der Berechnung des Übergangsgeldes verwendet?
Fall:
- Antritt medizinische Rehabilitation zum 04.09.18
- Rehabilitation bis 24.10.2018
- Lohnfortzahlung bis zum 30.10.2018
- letzte Gehaltsauszahlung am 27.09.2018 (Lohn für September)
Im Juni und Juli wurde noch 50 % gearbeitet, d.h. es lag weniger Einkommen vor. Im August und September wurde der Lohn für 100% Arbeitstätigkeit ausgezahlt. Die Sachbearbeiterin von der Rentenversicherung schreibt nun etwas davon, dass als Bemessungszeitraum der Juni verwendet werden wird. Wie kann das sein? Dies würde für mich ja eine erhebliche Geldeinbuße sein, da ich im Juni nur 50% gearbeitet habe. Laut Gesetz, sofern ich es richtig verstanden habe, muss der letzte Monat, in dem vom Arbeitgeber vor Ende der Lohnfortzahlung abgerechnet wurde, verwendet werden. Das wäre doch in meinem Fall der August. Oder irre ich mich?
MFG
MFG