Ausgangsbasis für die Berechnung des Regelentgeltes ist das laufende Arbeitsentgelt aus dem letzten abgerechneten und abgelaufenen Entgeltabrechnungszeitraum (EAZ) von mindestens vierwöchiger Dauer
(Bemessungszeitraum) vor Beginn der AU/Leistung.
Dabei ist ein "abgerechneter” EAZ ein Zeitraum, für den der Betrieb üblicherweise die Entgeltberechnung abgeschlossen hat.