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Berater der DRV

von Heinz01.08.2007 | 20:27
1258 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Im Internetauftritt der Deutschen Rentenversicherung heißt es zu den häufigsten Rentenirrtümern (http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_23882/SharedDocs/de… "Alle müssen jetzt bis 67 Jahre arbeiten. Wird zurzeit häufig behauptet, ist aber falsch. Richtig ist: Erst ab Geburtsjahrgang 1964 muss man bis 67 Jahre arbeiten. Die Altersgrenze wird behutsam von 65 auf 67 Jahre angehoben. Wer bis 1946 geboren ist, ist von den Gesetzesänderungen gar nicht betroffen. Bei den Geburtsjahrgängen 1947 bis 1963 wird die Regelaltersgrenze stufenweise angehoben. Hierbei sind zahlreiche Besonderheiten zu beachten, die man am besten mit den Beratern in den Service-Zentren der Deutschen Rentenversicherung Rheinland bespricht." Haben die Berater der DRV Rheinland mehr Ahnung als die Berater eines anderen Rentenversicherungsträgers oder wieso werden auf der offiziellen Homepage der Deutschen Rentenversicherung nur die Berater dieses Rentenversicherungsträgers genannt?

2 Antworten

KSCam 01.08.2007 | 21:03
nein, die Berater aus dem Rheinland sind weder besser noch schlechter als Ihre Kollegen im übrigen Deutschland. Der Artikel stammt wohl aus einer Veröffentlichung der DRV Rheinland in Düsseldorf und bei der Übernahme auf diese bundesweite Homepage ist die von Ihnen bemängelte Passage nicht umgeschrieben worden. Über solche Kleinigkeiten, die ja vom Informationswert unbedeutend sind, sollte man sich nun wirklich keine Gedanken machen. Bin aber sicher, dass die Redaktion dies morgen korrigieren wird.
Westiam 01.08.2007 | 21:00
Hallo Heinz, Ich kann mir vorstellen, dass die HP der Deutschen Rentenversicherung von allen Trägern gepflegt wird. Möglicherweise wurde dieser Artikel von einem MA der DRV Rheinland geschrieben, der schlicht übersehen hat, dass er diesen Artikel für die gesamte DRV schreibt. Vielleicht erschien der Artikel auch zunächst auf der HP der DRV Rheinland und wurde dann ungeprüft auf die HP der DRV übernommen. Um Ihre Frage zu beantworten; eindeutig NEIN! Sie haben nicht mehr und nicht weniger Ahnung als die Beraterinnen und Berater anderer Träger. MfG
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