Guten Tag, wie lange nach Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit (nicht versicherungspflichtig in der DRV) kann der Selbständige auf Antrag seine freiwillige Mitgliedschaft in der DRV beantragen? Im mir vorliegenden Fall wurde der Selbständige seitens der DRV die Auskunft erteilt, dass er jederzeit die Beitragszahlung wieder aufnehmen kann. Mir erscheint die Antwort wenig sinnvoll. Kann ein solcher Selbständiger auch freiwillige Mitgliedschaft zwecks Zahlung von Mindestbeiträgen jederzeit auf Antrag zahlen oder gibt es ggf. hierfür Fristen zu beachten?
Beste Grüße Kerstin Hoffmann
16.02.2017, 13:22
von
Rentensputnik
Wenn der Selbständige aufgrund seiner Tätigkeit nicht versicherungspflichtig ist, kann er jederzeit den Beginn und das Ende sowie die Beitragshöhe zwischen Mindest- und Höchstbeitrag bestimmen. Eine Zahlung für das Vorjahr ist aber nur bis zum 31.03. des Folgejahres möglich.
16.02.2017, 13:49
von
Apollosonde
Zitiert von: Kerstin Hoffmann
Im mir vorliegenden Fall wurde der Selbständige seitens der DRV die Auskunft erteilt, dass er jederzeit die Beitragszahlung wieder aufnehmen kann. Mir erscheint die Antwort wenig sinnvoll.
Hat aber so seine Richtigkeit. Eine Antragsfrist für die Zahlung von freiwilligen Beiträgen gibt es einfach nicht. Bestensfalls gibt es eine Zahlungsfrist für zurückliegende Versicherungszeiten (siehe Rentensputnik).
Gegebenenfalls verwechseln Sie hier die Antragsfrist mit der AntragsPFLICHTversicherung von Selbständigen. Da ist tatsächlich eine Antragsfrist von fünf Jahren nach Beginn der Tätigkeit festgeschrieben.
16.02.2017, 13:52
Experten-Antwort
Hallo Kerstin Hoffmann,
ich kann mich den Aussagen von Rentensputnik und Apollosonde in vollem Umfang anschließen.
Es empfiehlt sich aber vor der Beitragszahlung eine Beratung bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung, da nur bei Kenntnis der bisherigen rentenrechtlichen Zeiten beurteilt werden kann, ob dies sinnvoll ist.
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