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Experten-Antwort

Beratung

von unwissende31.01.2015 | 14:07
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin Jahrgang 1952. Ich wurde von meinem Rententräger Anfang 2013 aufgefordert meine Zeiten zu klären. Da mein Konto vollständig geklärt war schickte ich den Antwortbogen mit dem Vermerk "vollständig" zurück. Kurze Zeit später erhielt ich eine Rentenauskunft, aus der u.a. hervorging, dass ich mit mit "65+6" meine Regelaltersrente beanspruchen könnte. Für eine frühere Rente würden 22 Monate fehlen. Das war für mich so in Ordnung. Nun wurde mir gesagt, ich könne auch freiwillige Beiträge einzahlen um früher in Rente gehen zu können. Ich habe nun bei meinen Rententräger nachgefragt und als Antwort bekommen, dass ich berechtigt wäre für 2014 und 2015 freiwillige Beiträge zu zahlen und im November 2015 mit Abschlägen in Rente zu gehen. In meinem Bekanntenkreis kam nun die Diskussion auf, ob der Rententräger mich nicht bereits 2013 auf die Möglichkeit der Entrichtung freiwilliger Beiträge hätte hinweisen sollen. Könnte ich nämlich noch für 2013 zahlen, würde meine Rente bereits im Juni 2015 beginnen können. Könnte ich mich auf die Pflicht des Rententrägers zur umfassenden Beratung berufen und einfordern, die Beitragszahlung für 2013 zuzulassen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die allgemeinen Pflicht des § 13 SGB I die Bevölkerung über die Rechte und Pflichten nach diesem Gesetzbuch aufzuklären unterscheidet sich wesentlich vom Recht des Einzelnen auf Beratung über seine Rechte und Pflichten nach § 14 SGB I. Ohne ein vom Versicherten herangetragenes Beratungsbegehren besteht die Pflicht zu einer solchen nur, wenn sich im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens ein konkreter Anlass ergibt spontan auf klar daliegende Gestaltungsmöglichkeiten hinzuweisen, die sich offensichtlich als zweckmäßig aufdrängen und jeder verständige Versicherte mutmaßlich nutzen würde.

Gerade hiervon kann aber im vorliegenden Fall nicht automatisch ausgegangen werden. Geht es im vorliegenden Fall doch „nur“ um eine vorgezogenen Rente mit Abschlägen. Es ist fraglich, ob sich eine freiwillige Beitragsentrichtung daher als in jedem Fall zweckmäßig darstellt.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

16 Antworten

SozPolam 31.01.2015 | 14:30
Jaaaa, dann hätten Sie sich mal vorher genau erkundigt. Es ist nicht Aufgabe der DRV, Ihnen alles hinterher zutragen! Sie haben sicherlich auch schon zu früheren Zeitpunkten Rentenauskünfte bzw. -informationen erhalten. Haben Sie damals schon mal bei der Kontenklärung mitgewirkt, hmmm? Oder sich überhaupt dafür interessiert? Sie haben die Pflicht, schon auch im Wesentlichen selbst für Ihre Altersvorsorge zu sorgen! Und wenn Sie das verschlafen haben, sind Sie selber schuld, und nicht die DRV.
???am 31.01.2015 | 14:39
Was für eine Rente soll das denn sein, die Sie ab diesem Jahr erhalten können? Sollten Sie die Altersrente ab 63 mit 45 Beitragsjahren meinen: Die gab es 2013 noch nicht. Daher konnte in diese Richtung auch nicht beraten werden.
KSCam 31.01.2015 | 14:37
Nach Ihren Angaben erhielten Sie doch bereits 2013 eine Rentenauskunft. Darin war doch auch aufgeführt, dass für die AR für langjährig Versicherte mit 63 (Beginn 2015) noch 22 Monate fehlen. Sie hatten also die erforderliche Information und hätten reagieren können. Dass Sie erst jetzt und nicht gleich nachgefragt haben, ist Pech für Sie. Die von Ihnen geforderte allumfassende individuelle Beratung würde im Endeffekt bedeuten, dass die DRV bei jedem Menschen, dem eine Rentenauskunft, Renteninformation, etc. zugeschickt wurden, nochmals separat nachfragen müsste ob er auch alles verstanden hat und ihm jede individuelle Gestaltungsmöglichkeit erklären müsste. Das ist m.E. nicht zu leisten - da kann man die Initiative des Einzelnen schon irgendwie einfordern und erwarten.
KSCam 31.01.2015 | 16:02
Die AR für langjährig Versicherte, die 35 Versicherungsjahre voraussetzt gibt es natürlich schon seit vielen,vielen Jahren und die ist 2015 mit 63 durchaus möglich. Aber das stand auch 2013 schon in der Rentenauskunft.
???am 31.01.2015 | 16:50
Sind Sie sich sicher? Ist das nicht die Regelaltersrente, die nach 45 Beitragsjahren ab 65 seit 2012 abschlagsfrei in Anspruch genommen werden kann?
Gackiam 31.01.2015 | 17:06
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Sollten Sie die Altersrente ab 63 mit 45 Beitragsjahren meinen: Die gab es 2013 noch nicht.
...sie begann 2012 - und wurde bereits im Jahre 2006 beschlossen ;-) Gruß w.
Huhu, Wolfilein, ich bin auch wieder da! Und schon liegst Du falsch. Das war nicht 2006 sondern das stand in der Kaiserlichen Botschaft! Du hast nicht aufgepasst!
Falke63am 31.01.2015 | 17:46
Kein Sachbearbeiter wird Ihnen solche Mitteilungen machen, da sich die Wartezeit und das Fehlen weiterer Beitragsmonate aus der Rentenauskunft ergibt. Hier endet auch die Beratungspflicht der DRV, da sonst bei jedem einzelnen Fall stundenlange Beratungen erforderlich wären, welche Möglichkeiten die Versicherten für die weiteren Jahre haben. Hier ist jeder Versicherte selber gefragt!!
unwissendeam 31.01.2015 | 17:39
naja, in der Rentenauskunft steht jedenfalls nichts von der Möglichkeit freiwillige Beiträge entrichten zu können. Aus diesem Grund war es für mich damals nicht erkennbar von meiner Seite aus tätig zu werden. Ich bin halt der Meinung, dass wenn der Sachbearbeiter den Fall schon mal auf dem Tisch hat, dann im Rahmen der vollständigen und umfassenden Beratung darauf hätte hinweisen können oder sogar sollen. Vielleicht hatte ich nur Pech mit meinem Sachbearbeiter
unwissendeam 31.01.2015 | 17:52
gemach, gemach SozPol! Es geht hier nicht darum etwas nachgetragen zu bekommen! Wie gesagt, ist mein Konto vollständig und richtig geklärt gewesen -mit meiner Mitwirkung. Ich bin schon davon ausgegangen -und das muss ich doch wohl-, dass eine mir zugesandte Rentenauskunft alle Möglichkeiten eines möglichen späteren Renteanspruches aufzeigt.
unwissendeam 31.01.2015 | 17:53
gemach, gemach SozPol! Es geht hier nicht darum etwas nachgetragen zu bekommen! Wie gesagt, ist mein Konto vollständig und richtig geklärt gewesen -mit meiner Mitwirkung. Ich bin schon davon ausgegangen -und das muss ich doch wohl-, dass eine mir zugesandte Rentenauskunft alle Möglichkeiten eines möglichen späteren Renteanspruches aufzeigt.
KSCam 31.01.2015 | 20:03
Da fehlt der Sachbearbeitung ganz einfach die Zeit - das ist Realität. Ihr Schreiben kommt ein, es wird bestätigt, dass die Versicherungszeiten stimmen und die Sachbearbeitung "drückt den Fall durch" und ist froh, dass er wieder vom Tisch ist. Da schaut keiner jeden Bescheid vor dem Wegschicken daraufhin an, ob und welche Möglichkeiten der Kunde in irgendeiner Art hat, irgendeine Mindestzeit voll zu bekommen. Das kann man beklagen; müsste die DRV das flächendeckend leisten, bräuchte es im Beratungsdienst tausende zusätzlicher Mitarbeiter. Das will letztlich aber keiner bezahlen. Und schlußendlich müsste man dann aus Beweisgründen jedes Beratungsgespräch genau dokumentieren. Reden Sie mal mit Mitarbeitern von Beratungsstellen der DRV was die davon halten würden.......es würde eine enorme zusätzliche Bürokratie aufgebaut werden.
W*lfgangam 31.01.2015 | 20:53
Hallo ???, Sie haben teils Recht, die AR für besonders langjährig Versicherte begann zwar 2012/ab 65, wurde 2006 beschlossen; die Absenkung auf 63/steigend erfolgte natürlich im Rahmen des 'Rentenpakets' zum 01.07.2014. Die Regelaltersrente ist immer noch von nur 60 Monaten Wartezeit abhängig, ist aber ab 2012ff (je nach Jahrgang 1947 – 1964) von 65 in Richtung 67 angehoben worden. Gruß w.
B´sonam 02.02.2015 | 09:36
Sollten Sie die Altersrente ab 63 mit 45 Beitragsjahren meinen: Die gab es 2013 noch nicht.
...sie begann 2012 - und wurde bereits im Jahre 2006 beschlossen ;-) Gruß w.
An sich richtig, NUR mit einem kleinen aber feinen Haken : Bei der "damaligen" Altersrente wurden freiwillige Beiträge NICHT auf die 45 Jahre angerechnet. Dies Möglichkeit gibt es erst seit Juli 2014, insofern hat sich der Einwurf des Fragestellers nach einer eventuell unterlassenen/unzureichenden Beratung hiinsichtlich der 2013 geltenden Rechtslage wohl erübrigt ;-) Keiner konnte 2013 wissen, was die Damen und Herren in Berlin 2014 beschließen....
GroKoam 02.02.2015 | 10:56
...sie begann 2012 - und wurde bereits im Jahre 2006 beschlossen ;-) Gruß w.
An sich richtig, NUR mit einem kleinen aber feinen Haken : Bei der "damaligen" Altersrente wurden freiwillige Beiträge NICHT auf die 45 Jahre angerechnet. Dies Möglichkeit gibt es erst seit Juli 2014, insofern hat sich der Einwurf des Fragestellers nach einer eventuell unterlassenen/unzureichenden Beratung hiinsichtlich der 2013 geltenden Rechtslage wohl erübrigt ;-) Keiner konnte 2013 wissen, was die Damen und Herren in Berlin 2014 beschließen....
Der Wolfgang weiss alles.
W*lfgangam 02.02.2015 | 19:26
...sie begann 2012 - und wurde bereits im Jahre 2006 beschlossen ;-)Gruß w.
An sich richtig, NUR mit einem kleinen aber feinen Haken : Bei der "damaligen" Altersrente wurden freiwillige Beiträge NICHT auf die 45 Jahre angerechnet. Dies Möglichkeit gibt es erst seit Juli 2014, insofern hat sich der Einwurf des Fragestellers nach einer eventuell unterlassenen/unzureichenden Beratung hiinsichtlich der 2013 geltenden Rechtslage wohl erübrigt ;-) Keiner konnte 2013 wissen, was die Damen und Herren in Berlin 2014 beschließen....
Hallo B´son, thx für die Ergänzung. Da wir uns noch vor dem 31.03.2015 befinden, ist in Richtung freiwillige Beiträge noch alles im Lot (für 2014 ;-) ...wie Sie sagen, Frage durch Zeitablauf erledigt - und vor dem 31.03.2014 waren freiw. Beiträge für die 45 nicht in der 'politischen' Diskussion, so dass hier nicht mal ansatzweise/vorsorglich ein 'Antrag' dazu hätte Sinn gemacht. Eine 'kleine' Chance für Beitragsnachzahlungen ('Verlust/Nichtanrechenbarkeit schulischer Ausbildungszeiten') könnte noch aus: http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… bestehen, wenn die DRV bis Endalter 45 dahin nicht auf diese Möglichkeit hingewiesen hätte und Versicherte jetzt erstmals davon erfahren ...finde eben die zentrale Stelle zum 'Nichtfristablauf' in 1-2-3 sec. nicht ;-) Gruß w.
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