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Experten-Antwort

Beratungsgespräch - welche Unterlagen?

von Emmalotta13.12.2011 | 17:16
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13 Antworten

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Hallo, ich habe einen Termin zum Beratungsgespräch über meinen bevorstehenden Rentenantrag - und in der schriftlichen Bestätigung werde ich aufgefordert, unzählige Unterlagen mitzubringen, von Geburts- und Heiratsurkunden bis hin zu Nachweisen der Berufsausbildung. Ich habe aber einen aktuellen Versicherungsverlauf mit Auskunft über die Rentenhöhe zum beabsichtigten Rentenbeginn - d.h., alle diese Unterlagen liegen der Rentenversicherung bereits vor. Muss ich sie dennoch erneut beibringen?? Vielen Dank für Ihre Antwort, Emmalotta

1 Experten-Antwort

12 Antworten

KSCam 13.12.2011 | 17:24
Was genau erforderlich ist, kann man Ihnen nur sagen, wenn man all die Daten kennen würde, die bereits im Versicherungskonto gespeichert sind und wüsste welche Rente Sie beantragen wollen. Die Liste, die Sie meinen ist vermutlich allgemein gehalten..... Nachweise über die Berufsausbildung brauchen Sie z.B. nur dann, wenn diese Zeit nicht bereits als "Pflichtbeitrag für Berufsausbildung" im Versicherungsverlauf steht. Mein Tipp: rufen Sie dort wo Sie den Termin haben an und fragen nach - der Berater kann Ihnen (so er will und ins Versicherungskonto schaut) genau sagen was er braucht und was nicht.
Anitaam 14.12.2011 | 11:58
Ich würde auch erst fragen. Ich hatte für den EM-Rentenantrag einen Stapel Unterlagen dabei (bis hin zu extra besorgten Bescheinigungen von 4 verschiedenen Krankenkassen, weil ich zeitweise freiwillig versichert war). Brauchte davon letztlich nichts. Das einzige, was ich brauchte, hatte ich nicht dabei, nämlich IBAN und BIC meiner Bank.
Herr Fuchsam 14.12.2011 | 10:58
Sollte der Berater sich an die gesetzlichen Anweisungen zum Datenschutz halten, werden Sie hinsichtlich Ihrer Daten telefonisch keine Auskunft erhalten. Ist auch besser so! Also, besser alles mitbringen oder persönlich vorher kurz vorbeischauen.
KSCam 14.12.2011 | 12:47
Es gibt für den Berater jede Menge legaler Möglichkeiten sich zu vergewissern ob es sich um den berechtigten Anrufer handelt. in dem er gezielt nach Daten fragt, die eigentlich nur der "Berechtigte" haben kann. Und dann ist es leicht individuell zu sagen, was der Kunde zum Rentenantrag mitbringen muss. Wer meiner "lieben Kollegen" sich auf gesetzliche Regelungen beruft, nach denen er am Telefon nichts sagen darf, ist in aller Regel zu faul sich vernünftig mit dem Anliegen des Kunden zu beschäftigen.
KBSam 14.12.2011 | 14:33
Gut, dass es so fleißige und schlaue Berater wie Sie gibt, die auch im Überfluß viel Zeit haben und intelligente, subtile identitätsprüfende Fragen stellen können. Sie müssten eigentlich schon Beratungsstellenleiter sein! Hurra.
B´sonam 14.12.2011 | 16:53
Zitat von Herr Fuchs anzeigen
Welche datenschutzrechtlichen Bedenken haben sie bitte, wenn ich mir das Versicherungskonto des Anrufers während des Telefonats aufrufe und nachsehe, ob er/sie nun (vielleicht zum 3. Mal...) Unterlagen über Berufsausbildungs-/Schul- oder Kindererziehungszeiten mitbringen muß, oder ob das Versicherungskonto vollständig ist ??? Es geht nicht darum, dem Anrufer Daten (welcher Art auch immer) am Telefon zu offenbaren, sondern darum abzuklären, was noch fehlt... Netter Tipp mit dem "persönlich kurz vorbeischauen", ist aber in der Praxis in manchen Fällen für den Versicherten auch -vorsichtig ausgedrückt - die subotimale Lösung. (45 Minuten Anfahrt, 30 Minuten warten, 1 Minute "Ja, ihr Versicherungskonto ist vollständig", 45 Heimfahrt, 5 Minuten Kopfschütteln wegen dieser Zeitverschwendung) Gehe ich recht in der Annahme, dass sie nicht in einer A/B-Stelle arbeiten ?!?!
Herr Fuchsam 15.12.2011 | 07:34
Sie gehen Recht in Ihrer Annahme. Und treffen natürlich als Praktiker den Nagel auf den Kopf. Als Innenrevisor darf ich aber darauf verweisen, dass Sie ein Konto, zumal in der Dialogisierung ohne vorherige sichere Identifikation niemals "aufmachen" dürfen. Im übrigen sind der DRV keine Daten bekannt, die ausschließlich der Versicherte wissen könnte. Auch der "böse" Nachbar, Ex-Mann, Arbeitgeber kann ihnen augenscheinlich Fragen zur "sicheren" Identifikation beantworten. Das ist natürlich die Antwort eines Theoretikers, aber in Ihrer Haut möchte ich nicht stecken, wenn Sie ihre Auskunft einmal dem Falschen geben. @KSC, ihr Ton könnte etwas weniger ruppig sein. Danke.
JAWOHLam 15.12.2011 | 09:04
Zitat von Herr Fuchs anzeigen
Super Mister FUCHS, Solche hochqualifizierten und hochintelligenten wie Ihnen ist es so verdanken, das Behörden in Deutschland solch einen guten Ruf geniessen. Einen Versicherten extra zur Beratungsstelle zu bestellen um ihm in 60 Sekunden persönlich mitzuteilen, welche Unterlagen er mitbringen muss, ist wirklich ausgesprochen intelligent und sinnvoll. Legen sie mir bitte einmal da, welchen Vorteil der Arbeitgeber eines zukünftigen Rentner daraus zieht, wenn er weiss das sein Mitarbeiter noch die Berufsausbildung nachweisen muss?? Bin auf Ihre qualifizierte Antwort gespannt. Naja aber wer sich selber schon Herr Fuchs nennt, sagt ja einiges über sich aus. Klasse!!!
Willi Schwabe aus der Rumpelkammer am 15.12.2011 | 11:30
Ich denke statt " Herr Fuchs " wäre eher " Pittiiplatsch "der richtige Nickname hier im Forum. Pitti machte auch nur Blödsinn.
500SELam 15.12.2011 | 12:47
Genau, was weiß der Innendienst schon, was wir Berater leisten können/müssen!
B´sonam 16.12.2011 | 10:03
Meine "Vorschreiber" sollten sich der Tatsache bewusst sein, dass Herr Fuchs als Innenrevisor arbeitet und nicht für die Datenschutz- und Arbeitsanweisungen verantwortlich ist... Im Grunde hat er ja vollkommen Recht, telefonische "Auskünfte" jedweder Art bewegen sich nunmal teilweise in einer Grauzone und dass Datenschutz ein wichtiges Thema ist (wenn auch manchmal zu gehypt...) will wohl auch keiner abstreiten...
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