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Beratungshonorar Renten- bzw. sozialversicherungspflichtig

von wimpi24.08.2007 | 15:07
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo eine Frage bitte: Ich habe eine kleine Unternehmensberatungsfirma. Seit Jahren berate ich eine AG. Jetzt soll ich eine Tochtergesellschaft beraten und der Einfachheit halber auch Geschäftsführer der Tochtergesellschaft werden. Ich erhalte kein Geschäftsführerhonorar. Meine Beratung stell eich aber der Tochter in Rechnung (wie auch sonst vorher immer der AG) Jetzt habe ich aber Angst, dass die Vergütung, die ich für meine normale Beratungstätigkeit von der Tochter erhalte, als sozialversicherungspflichtig angesehen wird. Was meinen Sie? Vielleicht gibt es Richtlinien für solche Fälle?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sehr geehrter wimpi,

Ruth hat Ihnen einen guten Tipp gegeben. Zu Ihrer Sicherheit empfehle ich Ihnen, mit Ihren Vertragsunterlagen in einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung vorzusprechen und ggf. einen Antrag auf Überprüfung zu stellen. Aus den vertraglichen Formulierungen lässt sich Ihr Status feststellen und sicher beurteilen. Damit hätten Sie insbesondere in finanzieller Hinsicht Gewissheit. Einen Beratungstermin können Sie online buchen.

Mit freundlichem Gruß

1 Antworten

Rutham 24.08.2007 | 18:04
Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Gruß, Ruth
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