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Das ist natürlich richtig. Wie läuft das ganze dann ab, wenn man kurzfristig einen Rentenantrag stellt: z.B. Krank seit 5/2015 Krankengeld grundsätzlich bis 11/2016 Kurzfristiger Rentenantrag: Antrag auf EM-Rente am 15.11.2016 --> Was ist ab 12/2016? Bekommt man trotzdem ALG1 bis zur Bewilligung einer EMRente (max. 12 Monate)? Was ist, wenn die EM-Rente abgelehnt wird? Wie geht es dann weiter? ALG2? Und wenn man erst mal versucht, das Arbeitslosengeld auszuschöpfen: Antrag auf EM-Rente erst am 15.08.2017 - und Ablehnung der EM-Rente 15.10.2017. Wie geht es dann weiter? ALG1 bis Ablauf der 12 Monate Berechtigungsdauer und dann? ALG2? Ich sehe hier keinen Nachteil: Wenn ich die Antragstellung hinauszögere, habe ich noch ein paar Monate etwas mehr Geld (ALG1), wenn die Rente bewillig wird; wenn sie abgelehnt wird, falle ich nach ALG1 in ALG2. Wenn ich die Antragstellung NICHT hinauszögere, bekomme ich ALG1 bis zur Bewilligung der EMR (die außerdem eventuell nicht sofort, sondern erst nach Ablauf von 6 Monaten gezahlt wird!!); wenn sie abgelehnt wird, falle ich sofort in ALG2. Oder bekommt man bei einem laufenden Rentenverfahren weiter Krankengeld? Sorry für die vielen Frage, aber ich (und sicher auch Timo...) möchte das ganze gerne verstehen.Wenn die EM-Rente nicht bewilligt wird, greift doch die Nahtlosigkeitsregelung und man bekommt ALG1? Oder sehe ich hier etwas falsch...Dummerweise ist die ALG1-Anspruchsdauer aber begrenzt, während ein Rentenverfahren mit Widerspruch und Klage locker mehrere Jahre dauern kann. MfG
Nein Schorsch, vorausgefüllte Vordrucke der KK sind ein 'Angebot (ist ja schließlich auch Versicherungsbehörde im Rahmen des SGB 4 und 'darf' das), aber keine wirksame Antragstellung/den stellt der Antragsteller grundsätzlich selbst - ausgekontert mit einer wirksamen Antragstellung/siehe oben und deren Vordrucke reichen gerade noch zur Anzündungshilfe im heimischen Kamin. > dass ihm der BA-/KK-Mitarbeiter seine persönliche Hilfe zur Antragsstellung anbietet. Und es dürfte schwierig sein, dieses Angebot mit plausiblen Gründen abzulehnen. Ehrlich?! - die Daten in diesen Anträgen können Sie bis zum Erbrechen/Rückfragen ohne Ende 'lahm legen' ...BA/KK sind selten/gar nicht in RV-Recht geschult, die verbasseln das schon selbst. Neee Schorsch, das sollte man doch denen überlassen, die den Blick dafür haben - herjeh, und wenns ein paar Monate länger dauert. Der Kunde/Versicherte zuerst - aus DRV-Sicht ist das keine Frage, für saugende Ersatzanspruchs-Behörden ...sollten die sich nicht hinterfragen, warum sie ihr Klientel nicht 'arbeitsfähig' gehalten und dafür jahrelang Beiträge kassiert haben?! Nee, kein Mitleid, wenn die/Anderen rechtskonform 'bluten' müssen ...da habe ich total 'beschränkte' Sichtweise für 'meine' Kunden zuerst – auch manchmal gegen die DRV ;-) … Sorry für den etwas *grolligen Beitrag. Aber als Versicherungsamt sind sie Mittler zwischen den 'SV-Welten'. Wenn es Sie interessiert, warum Interessenkollision da anders gesehen werden: https://de.wikipedia.org/wiki/Versicherungsamt Ein erster Einstieg, in der Tiefe sieht es noch viel anders aus, warum diese Amt eines der ältesten vor Ort ist/mit Historie dazu will ich Sie nicht weiter belasten :-) Tiefer können Sie hier einsteigen, lassen Sie sich Zeit dafür: http://www.bavers.de/ Gruß w.....da reicht ein 'Sichtvermerk' für die Antragstellung/muss die KK so akzeptieren (auch das JC ;-)), weil rechtskonform - basta *g Gruß w.In der Theorie vielleicht. Praktisch läuft das in der Regel aber SO ab:Wer so ein nettes Angebot ablehnen will, braucht schon verdammt gute Gründe. Meinen Sie nicht auch @W*lfgang?;-)MfG
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