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Beratungstermin zur Fristwahrung ausreichend...?

von Timo13.11.2016 | 12:06
1946 Ansichten
15 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ein Freund wird im Dezember nach 1 1/2 Jahren Krankengeldbezug von der Krankenkasse ausgesteuert. Der Antrag auf Arbeitslosengeld I nach §125 SGB III (Nahtlosigkeit) wurde bereits bewilligt. Allerdings mit der Aufforderung innerhalb von 4 Wochen einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen. Er würde gerne den Rentenantrag direkt in der Beratungsstelle der Rentenversicherung stellen. Termine gibt es jedoch frühestens in 3 Monaten. Kommt er seiner Mitwirkungspflicht und der 4-Wochen-Frist nach, wen er jetzt einen Beratungstermin für Ende Februar vereinbart...? Welches Datum wird dem Antrag zugrunde gelegt: Der Tag, an dem der Antrag tatsächlich gestellt wird oder kann auf den Tag, an dem der Beratungstermin vereinbart wurde, zurückdatiert werden...?

15 Antworten

KSCam 13.11.2016 | 12:38
Im Zweifel gilt das Datum der Terminvereinbarung. Aber eigentlich sollte es vor Ort beim Rathaus viel, viel, viel früher - vielleicht sogar in dieser Woche möglich sein die Rente zu beantragen. Und nach der langen Krankheitszeit hat "der Freund" doch bestimmt längst das Versicherungskonto geklärt, so dass es gar keinen Grund gibt 3 Monate zu warten? Oder gehts gar nicht darum das schnell zu machen, weil taktische Gründe (= höheres Kranken- und Arbeitslosengeld) im Wirklichkeit der Grund sind, dass der Antrag unbedingt bei der DRV erst in 3 Monaten gestellt wird? :) .....ein Schelm wer böses denkt...
Timoam 13.11.2016 | 13:10
Eins vorweg: Es geht tatsächlich um einen Freund und nicht um mich persönlich. ;-) Und ja: Es ist etwas Taktik im Spiel. Zum einen wegen des höheren Arbeitslosengeldes, zum anderen aber auch um etwas Zeit zu gewinnen. Der Freund ist psychisch krank und hat endlich eine geeignete ambulante Therapeutin gefunden. Jetzt einen Rentenantrag zu stellen, dann in die medizinische und berufliche Reha geschickt zu werden, wäre eine starke Belastung und noch zu früh. Es geht darum, ihm etwas Luft zu verschaffen und auf das nachfolgende Prozedere vorzubereiten. Diese wäre also mit der Vereinbarung eines offiziellen Beratungstermins durchaus machbar und legitim...?
Schorscham 13.11.2016 | 14:16
Volle Zustimmung! Außerdem sind Arbeitsagenturen und Krankenkassen längst nicht so blöd wie manche Leute denken. Wer so "dumm" ist, dass er zur Antragsstellung einen DRV-Beratungstermin in weiter Ferne vereinbart, obwohl das in Rathäusern und Bürgerämtern viel schneller geht, (manchmal sogar sofort!), der muss damit rechnen, dass ihm der BA-/KK-Mitarbeiter seine persönliche Hilfe zur Antragsstellung anbietet. Und es dürfte schwierig sein, dieses Angebot mit plausiblen Gründen abzulehnen. Das kann ich aus eigenen Erfahrungen voll bestätigen. (Und nein @W*lfgang, auch wenn meine persönlichen Erfahrungen schon ein paar Jahre alt sind, kann ich Ihnen versichern, dass sich bis heute nicht viel geändert hat.;-)) MfG
santanderam 13.11.2016 | 13:51
Der Trick mit der Verzögerung kann auch nach hinten losgehen. Wenn die EM-Rente nicht durchgeht fällt der Antragsteller in ein tiefes, tiefes schlecht bezahltes Loch.
Rosannaam 13.11.2016 | 14:44
Zitat von Timo anzeigen
Wenn das so sein sollte, würde zu diesem Zeitpunkt auch gar keine Reha bewilligt. Und Sie können sicher sein, dass der mediziniche Dienst nach Auswertung der Befundunterlagen durchaus dazu in der Lage ist, eine eventuelle Reha-Unfähigkeit zu erkennen. Wenn jeder Arbeitnehmer selbst beurteilen könnte, ob er arbeitsunfähig ist oder nicht, würde kaum noch jemand regelmäßig an seinem Arbeitsplatz erscheinen.;-) Gruß
Hannesam 13.11.2016 | 14:55
Hallo, mir hat die KK das Formular damals bereits teils vorausgefüllt zugesendet und mir bei Fragen einen vor Ort Termin bei der KK angeboten. Inwieweit das rechtens war kann ich allerdings nicht sagen. Da mein Krankengeld zu dem Zeitpunkt eh gerade ausgelaufen ist war es für mich ok auch wenn das anschliessende ALg sicher höher gewesen wäre als die Rente.
Tanjaam 13.11.2016 | 15:04
Warum? Wenn die EM-Rente nicht bewilligt wird, greift doch die Nahtlosigkeitsregelung und man bekommt ALG1? Oder sehe ich hier etwas falsch...
Schorscham 13.11.2016 | 15:14
Zitat von Tanja anzeigen
Tanja schrieb

Wenn die EM-Rente nicht bewilligt wird, greift doch die Nahtlosigkeitsregelung und man bekommt ALG1? Oder sehe ich hier etwas falsch...

[/quote]

Dummerweise ist die ALG1-Anspruchsdauer aber begrenzt, während ein Rentenverfahren mit Widerspruch und Klage locker mehrere Jahre dauern kann.

MfG

[/quote]

Das ist natürlich richtig. Wie läuft das ganze dann ab, wenn man kurzfristig einen Rentenantrag stellt:

z.B. Krank seit 5/2015 Krankengeld grundsätzlich bis 11/2016

Kurzfristiger Rentenantrag:

Antrag auf EM-Rente am 15.11.2016

--> Was ist ab 12/2016? Bekommt man trotzdem ALG1 bis zur Bewilligung einer EMRente (max. 12 Monate)? Was ist, wenn die EM-Rente abgelehnt wird? Wie geht es dann weiter? ALG2?

Und wenn man erst mal versucht, das Arbeitslosengeld auszuschöpfen:

Antrag auf EM-Rente erst am 15.08.2017 - und Ablehnung der EM-Rente 15.10.2017.

Wie geht es dann weiter? ALG1 bis Ablauf der 12 Monate Berechtigungsdauer und dann? ALG2?

Ich sehe hier keinen Nachteil:

Wenn ich die Antragstellung hinauszögere, habe ich noch ein paar Monate etwas mehr Geld (ALG1), wenn die Rente bewillig wird; wenn sie abgelehnt wird, falle ich nach ALG1 in ALG2.

Wenn ich die Antragstellung NICHT hinauszögere, bekomme ich ALG1 bis zur Bewilligung der EMR (die außerdem eventuell nicht sofort, sondern erst nach Ablauf von 6 Monaten gezahlt wird!!); wenn sie abgelehnt wird, falle ich sofort in ALG2.

Oder bekommt man bei einem laufenden Rentenverfahren weiter Krankengeld? Sorry für die vielen Frage, aber ich (und sicher auch Timo...) möchte das ganze gerne verstehen.

Dummerweise ist die ALG1-Anspruchsdauer aber begrenzt, während ein Rentenverfahren mit Widerspruch und Klage locker mehrere Jahre dauern kann. MfG
Schorscham 13.11.2016 | 15:11
Zitat von Hannes anzeigen
Es war doch sehr nett von Ihrer Krankenkasse, dass sie bei der Antragsstellung behilflich war und weitere Unterstützung angeboten hat. Rechtswidriges Verhalten kann ich da nicht erkennen. Zumindest war die Vorgehensweise Ihrer Krankenkasse realistisch und bestimmt kein Einzelfall. Die kennen nämlich die "schlauen Tricks mit der fristwahrenden Terminvereinbarung in ferner Zukunft" und lassen sich nur ungerne veräppeln.;-) MfG
Hannesam 13.11.2016 | 16:19
Servus Schorsch, Ja meinte mehr mit rechtens ob ich nicht auch hätte sagen können...Nein ich möchte vorher eine Beratung von der DRV ... Ansonsten bin ich mit meiner KK sehr zufrieden und es ist natürlich aus Sicht der KK klar das sie die Hoffnung hegen möglichst bald bei rückwirkender EM Rente ihre Zahlungen teilweise zurückzuerhalten.
Tanjaam 13.11.2016 | 17:07
Wenn die EM-Rente nicht bewilligt wird, greift doch die Nahtlosigkeitsregelung und man bekommt ALG1? Oder sehe ich hier etwas falsch...
Dummerweise ist die ALG1-Anspruchsdauer aber begrenzt, während ein Rentenverfahren mit Widerspruch und Klage locker mehrere Jahre dauern kann. MfG
Das ist natürlich richtig. Wie läuft das ganze dann ab, wenn man kurzfristig einen Rentenantrag stellt: z.B. Krank seit 5/2015 Krankengeld grundsätzlich bis 11/2016 Kurzfristiger Rentenantrag: Antrag auf EM-Rente am 15.11.2016 --> Was ist ab 12/2016? Bekommt man trotzdem ALG1 bis zur Bewilligung einer EMRente (max. 12 Monate)? Was ist, wenn die EM-Rente abgelehnt wird? Wie geht es dann weiter? ALG2? Und wenn man erst mal versucht, das Arbeitslosengeld auszuschöpfen: Antrag auf EM-Rente erst am 15.08.2017 - und Ablehnung der EM-Rente 15.10.2017. Wie geht es dann weiter? ALG1 bis Ablauf der 12 Monate Berechtigungsdauer und dann? ALG2? Ich sehe hier keinen Nachteil: Wenn ich die Antragstellung hinauszögere, habe ich noch ein paar Monate etwas mehr Geld (ALG1), wenn die Rente bewillig wird; wenn sie abgelehnt wird, falle ich nach ALG1 in ALG2. Wenn ich die Antragstellung NICHT hinauszögere, bekomme ich ALG1 bis zur Bewilligung der EMR (die außerdem eventuell nicht sofort, sondern erst nach Ablauf von 6 Monaten gezahlt wird!!); wenn sie abgelehnt wird, falle ich sofort in ALG2. Oder bekommt man bei einem laufenden Rentenverfahren weiter Krankengeld? Sorry für die vielen Frage, aber ich (und sicher auch Timo...) möchte das ganze gerne verstehen.
AMam 13.11.2016 | 18:59
Hallo Tanja Wenn man alle Sozialleistungen (KG, ALG I) ausschöpfen will, dann ist die Reihenfolge 1. 78 Wochen Krankengeld (wobei die 6 Wochen Lohnfortzahlung und evt. Übergangsgeld der DRV während eines Rehaaufenthalts mitgerechnet wird). 2. ALG I, je nachdem wie hoch die individuelle Anspruchsdauer ist. Stellt man während dieser Zeit einen EM-Rentenantrag läuft KG bis maximal 78 Wochen und anschließend ALG I (per Nahtlosigjkeit) bis zu genau dem Tag weiter, an dem der EM-Renten-Bewiligungsbescheid kommt. Bei einer Ablehung kann man im Widerspruch gehen und anschließend klagen. Sofern die o.g. Zeiten noch nicht ausgeschöpft sind, erhält man diese Leistungen auch weiterhin, während des Widerspruchs. Das Problem mit dem Ausreizen aller Sozialleistungen ist, dass die Zeiten des ALG I Bezugs meist kein reines Vergnügen sind. Die AfAs wollen einen möglichst schnell wieder los werden, selbst wenn der gerade wenn, die Nahtlosigkeit greift. Da kann es also durchaus passieren, dass man Einladungen zur 'Besprechung der beruflichen Situation' erhält, obwohl man ja eigentlich krank ist. Aber offiziell muss man sich ja mit seiner fiktiven Restleistungsfähigkeit auch während der Nahtlosigkeit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen. Selbst wenn das ALG I höher als die EM-Rente ist, würde ich das nicht ausreizen, da AfAs einem ganz schön das Leben schwer machen können und keine Ruhe geben. Vor allem, wenn die EM-Rente zwischenzeitlich abgelehnt wird und ein Widerspruch läuft, gehen die AfAs dann oft von der Leistungsfähigkeit aus, die im Ablehnungsbescheid der DRV steht, also z.B. für über 6 Stunden erwerbsfähig und erwarten dann entsprechende Aktivitäten in Bezug auf Bewerbungen schreiben... Gruß, AM
W*lfgangam 14.11.2016 | 20:19
Zitat von KSC anzeigen
tztztz KSC ...natürlich lümmeln 'wir im Rathaus' nur rum und fangen die Kunden der Beratungsstelle ab, die dort sonst mit der angefrorenen Zunge am Türgriff hängen würden - Schelm Sie ;-) Wirkliche Eilfälle/gar 10-Min-Anträge sind was anderes - aber nicht diese Art von Anträgen (da hat das Jobcenter 20 auf einen von diesen 'Eiligen'), da reicht ein 'Sichtvermerk' für die Antragstellung/muss die KK so akzeptieren (auch das JC ;-)), weil rechtskonform - basta *g Gruß w.
Schorscham 15.11.2016 | 15:24
Zitat von W*lfgang anzeigen
W*lfgang schrieb

....da reicht ein 'Sichtvermerk' für die Antragstellung/muss die KK so akzeptieren (auch das JC ;-)), weil rechtskonform - basta *g

Gruß

w.[/quote]In der Theorie vielleicht.

Praktisch läuft das in der Regel aber SO ab:Wer so ein nettes Angebot ablehnen will, braucht schon verdammt gute Gründe.

Meinen Sie nicht auch @W*lfgang?;-)MfG[/quote]Nein Schorsch,

vorausgefüllte Vordrucke der KK sind ein 'Angebot (ist ja schließlich auch Versicherungsbehörde im Rahmen des SGB 4 und 'darf' das), aber keine wirksame Antragstellung/den stellt der Antragsteller grundsätzlich selbst - ausgekontert mit einer wirksamen Antragstellung/siehe oben und deren Vordrucke reichen gerade noch zur Anzündungshilfe im heimischen Kamin.

> dass ihm der BA-/KK-Mitarbeiter seine persönliche Hilfe zur Antragsstellung anbietet.

Und es dürfte schwierig sein, dieses Angebot mit plausiblen Gründen abzulehnen.

Ehrlich?! - die Daten in diesen Anträgen können Sie bis zum Erbrechen/Rückfragen ohne Ende 'lahm legen' ...BA/KK sind selten/gar nicht in RV-Recht geschult, die verbasseln das schon selbst. Neee Schorsch, das sollte man doch denen überlassen, die den Blick dafür haben - herjeh, und wenns ein paar Monate länger dauert. Der Kunde/Versicherte zuerst - aus DRV-Sicht ist das keine Frage, für saugende Ersatzanspruchs-Behörden ...sollten die sich nicht hinterfragen, warum sie ihr Klientel nicht 'arbeitsfähig' gehalten und dafür jahrelang Beiträge kassiert haben?!

Nee, kein Mitleid, wenn die/Anderen rechtskonform 'bluten' müssen ...da habe ich total 'beschränkte' Sichtweise für 'meine' Kunden zuerst – auch manchmal gegen die DRV ;-) …

Sorry für den etwas *grolligen Beitrag. Aber als Versicherungsamt sind sie Mittler zwischen den 'SV-Welten'. Wenn es Sie interessiert, warum Interessenkollision da anders gesehen werden:

https://de.wikipedia.org/wiki/Versicherungsamt

Ein erster Einstieg, in der Tiefe sieht es noch viel anders aus, warum diese Amt eines der ältesten vor Ort ist/mit Historie dazu will ich Sie nicht weiter belasten :-) Tiefer können Sie hier einsteigen, lassen Sie sich Zeit dafür:

http://www.bavers.de/

Gruß

w.

In der Theorie vielleicht. Praktisch läuft das in der Regel aber SO ab: Wer so ein nettes Angebot ablehnen will, braucht schon verdammt gute Gründe. Meinen Sie nicht auch @W*lfgang?;-) MfG
W*lfgangam 15.11.2016 | 20:46
....da reicht ein 'Sichtvermerk' für die Antragstellung/muss die KK so akzeptieren (auch das JC ;-)), weil rechtskonform - basta *g Gruß w.
In der Theorie vielleicht. Praktisch läuft das in der Regel aber SO ab:Wer so ein nettes Angebot ablehnen will, braucht schon verdammt gute Gründe. Meinen Sie nicht auch @W*lfgang?;-)MfG
Nein Schorsch, vorausgefüllte Vordrucke der KK sind ein 'Angebot (ist ja schließlich auch Versicherungsbehörde im Rahmen des SGB 4 und 'darf' das), aber keine wirksame Antragstellung/den stellt der Antragsteller grundsätzlich selbst - ausgekontert mit einer wirksamen Antragstellung/siehe oben und deren Vordrucke reichen gerade noch zur Anzündungshilfe im heimischen Kamin. > dass ihm der BA-/KK-Mitarbeiter seine persönliche Hilfe zur Antragsstellung anbietet. Und es dürfte schwierig sein, dieses Angebot mit plausiblen Gründen abzulehnen. Ehrlich?! - die Daten in diesen Anträgen können Sie bis zum Erbrechen/Rückfragen ohne Ende 'lahm legen' ...BA/KK sind selten/gar nicht in RV-Recht geschult, die verbasseln das schon selbst. Neee Schorsch, das sollte man doch denen überlassen, die den Blick dafür haben - herjeh, und wenns ein paar Monate länger dauert. Der Kunde/Versicherte zuerst - aus DRV-Sicht ist das keine Frage, für saugende Ersatzanspruchs-Behörden ...sollten die sich nicht hinterfragen, warum sie ihr Klientel nicht 'arbeitsfähig' gehalten und dafür jahrelang Beiträge kassiert haben?! Nee, kein Mitleid, wenn die/Anderen rechtskonform 'bluten' müssen ...da habe ich total 'beschränkte' Sichtweise für 'meine' Kunden zuerst – auch manchmal gegen die DRV ;-) … Sorry für den etwas *grolligen Beitrag. Aber als Versicherungsamt sind sie Mittler zwischen den 'SV-Welten'. Wenn es Sie interessiert, warum Interessenkollision da anders gesehen werden: https://de.wikipedia.org/wiki/Versicherungsamt Ein erster Einstieg, in der Tiefe sieht es noch viel anders aus, warum diese Amt eines der ältesten vor Ort ist/mit Historie dazu will ich Sie nicht weiter belasten :-) Tiefer können Sie hier einsteigen, lassen Sie sich Zeit dafür: http://www.bavers.de/ Gruß w.
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