Hallo Westi ,
zunächst ist festzuhalten, dass die BeraterInnen der Deutschen Rentenversicherung im Beratungsgespräch bestrebt sind, dem Kunden alle rechtlich relevanten Sachverhalte umfassend und klar verständlich zu vermitteln. Sofern der Kunde einen strittigen Sachverhalt vorträgt oder aus dem Versicherungskonto klar ersichtlich ist, das Entscheidungen des Bundessozialgerichts noch einer endgültigen Überprüfung bedürfen, wird der Berater/Beraterin selbstverständlich auch darauf hinweisen.