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Berchnung Übergangsgeld bei berufl. Reha

von maggie25.01.2008 | 11:30
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Habe bereits eine Umschulung über die BfA gemacht. Damals gab es ein Überg.geld auf der Grundlage meines letzten Verdienstes. Mache jetzt noch einmal eine Umschulung und das Übergangsgeld wird wieder auf Grund einer Verdienstbescheinigung meines letzten Arbeitgebers berechnet. Dies aber jetzt nach dem aktuellen Tarif für meinen damaligen Job ( da er länger als 3 Jahre zurückliegt ) Der ist aber ziemlich sicher niedriger als damals, da ich im sozialen Bereich gearbeitet habe und da bekanntermassen neue , niedrigere Tarife gelten. Kann mein damaliger Arbeitgeber mir auch einen Verdienst bescheinigen, der dem entspricht, was ich heute bei ihm bekommen würde, wenn ich weiter dort gearbeitet hätte. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich durch diese tarifliche Entwicklung jetzt weniger Übergangsgeld bekommen würde als vor 2 Jahren, obwohl ich dazwischen keine Arbeitsstelle hatte?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Eine Berechnung des Übergangsgeldes aus dem Tarifentgelt soll sicherstellen, dass die Übergangsgeldzahlung in angemessener Höhe erfolgt, d.h. es sollen die Einkommensverhältnisse einer altersmäßig und beruflich vergleichbaren nicht behinderten Person zugrunde gelegt werden. Damit sind die aktuellen Tarifverträge maßgebend.

Eine Bescheinigung des Arbeitgebers über das Entgelt, welches Sie heute verdienen würden, kann nicht zugrunde gelegt werden - auch hier muss der Arbeitgeber das tarifvertragliche Entgelt zum aktuellen Zeitpunkt bestätigen.

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