Hallo,
eine EM-Rente wird ja bekanntermaßen um den Zugangsfaktor (meistens 10,8%) gekürzt.
Wird der EM-Bezug nun vor der Altersrente beendet (durch Entzug, durch Besserung oder auch durch Auslaufen der Befristung), wird bei der späteren Berechnung der Altersrente, so weit ich weiß, die Zurechnungszeit in Anrechnungszeit "umgewandelt".
Was ich nicht herausfinden konnte, ist, ob die Entgeltpunkte, die der Berechnung der Erwerbsminderungsrente zugrundeliegen, nun trotzdem weiterhin (also dauerhaft) um den Zugangsfaktor gekürzt bleiben oder nicht?
Beispiel:
27 Entgeltpunkte für 25 Beitragsjahre vor dem EM Rentenbezug
8 Entgeltpunkte über Zurechnungszeit für 6 Jahre EM Rente
4 Entgeltpunkte für 5 Beitragsjahre nach dem EM Rentenbezug
In der EM-Rente gibt das 27+8 Entgeltpunkte, die um 10,8% gekürzt werden bei der Berechnung. Also nur 31,22 (35-10,8%) statt 35.
Werden beim Erreichen der Regelaltersrente dann in dem Beispiel hier 39 (27+8+4) Entgeltpunkte zugrunde gelegt oder nur 35,22 (31,22+4)?
Bei direkten Übergang von einer EM-Rente in die Regelaltersrente bleibt es ja auf jeden Fall bei der Kürzung. Aber auch bei nicht nahtlosem Übergang?
Oder werden vielleicht nur die Entgeltpunkte der Zurechnungszeit der EM-Rente bei der Umwandlung in Anrechnungszeit für die Bezugsdauer der EM-Rente gekürzt, der Rest aber nicht (27+7,136+4=38,136)?
MfG, Michael