1. Regressierte Beiträge sind auch Pflichtbeiträge, die bei einer Rentenberechnung (hier weiteren Leistungsfall z.B. des Alters) berücksichtigt werden. Anhand einer Probeberechnung lässt sich sicherlich feststellen, wie hoch die zukünftige Altersrente sein wird.
2. Das BSG hat in zwei Urteilen ( B 13 R 13/17 R und B 13 R 34/16 R) entschieden, dass zumindest in den Fällen der vollständigen Erstattung eine Anhebung des Zugangsfaktors auf 1,0 zu erfolgen hat. Anzumerken ist hierbei, dass die schriftlichen Urteilsgründe noch nicht vorliegen.