Hallo, habe noch eine Frage zur Berechnung des Arbeitsentgeltes Stichtag 1.7.
meine Bruttorente würde 900 Euro betragen dann würde hier der Minijob zugeschlagen heisst dies ich müsste mindestens 100 Euro im Minijob verdienen (10 Prozent darübe) um keine Nachteile bei Aufgabe des Minijobs zu erzielen. Wird der Bruttobetrag von Euro 900 als Arbeitsentgeld gezählt oder gehen hier noch die Beiträge zur KV runter. Vielen Dank schon jetzt für eine Antwort.
04.03.2015, 12:16
Experten-Antwort
Aus Ihrer Bruttorente wird zunächst ein Nettoeinkommen ermittelt.
Ändert sich die Höhe Ihres Einkommens, wird es grundsätzlich erst vom 1. Juli eines Jahres an berücksichtigt. Ist aber Ihr laufendes Einkommen im Durchschnitt mindestens zehn Prozent geringer als das zuletzt berücksichtigte Einkommen und hat der Rentenversicherungsträger davon Kenntnis erhalten, wirkt sich die Änderung schon früher aus.