Guten Tag,
ich beende kommenden Monat meine zweijährige Umschulung. Diese wurde von der Deutschen Rentenversicherung Bund getragen. Richtet sich die Berechnung des Arbeitslosengeldes nun nach dem vorigen Verdienst oder nach dem von der Rentenversicherung gezahlten Übergangsgeldes?
Vielen Dank für Ihre Antwort