Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Berechnung bei zusammentreffen einer vollen Erwerbsminderungsrente und Unfallrente

von mk197824.02.2011 | 10:19
18445 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo. vielleicht kann mir hier jemand helfen. es geht um die Berechnung meiner beiden Renten wenn diese zusammentreffen. Nach einem Unfall( 2008 ) wird mir seit einem Jahr eine volle Erwerbsminderungsrente gezahlt. nun erfahre ich von der BG das mir eine Unfallrente von 50% mde gewärt wird. mir ist bewusst das ich unterm strich nicht mehr haben kann wie ich vorher verdient habe. hier nun meine Zahlen die mir vorliegen Jahresverdienst Bruto 35112€ mde 50% 975 €/Monat monatliche Erwerbsminderungsrene Bruto 941€ (netto 846€) und soweit ich weiß gibt es bei der DRV noch die Innerdeutschen Grenzen. sprich ich bin en Ossi der im Westen gearbeitet hat. hoffe nun mir kann jemand eine formel nennen womit ich halbwegs was anfangen kann.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo mk1978,

versuchen wir mal mit den gemachten Angaben eine unverbindliche Anwendung des § 93 SGB VI.

Der Grenzbetrag berechnet sich aus 70 % X 1/12 X JAV X Rentenartfaktor (1,0) = 2048,20 €. Für den Summenbetrag sind RV-Rente und UV-Rente zu addieren. Dabei ist die UV-Rente um die BVG-Grundrente zu mindern. Ich bringe hier die BVG-Grundrente West zum Ansatz, weil ab 1.7.2011 diese Unterscheidung wegfallen soll. UV-Rente = 2/3 X 1/12 X JAV X 0,5 = 975,33 €. Abzüglich der BVG-Grundrente 975,33 € - 226 € = 746,33 €. Die RV-Rente beträgt 941 €. Die RV-Rente ruht um den Betrag, um den der Summenbetrag den Grenzbetrag übersteigt. Summenbetrag = 941 € + 746,33 € = 1724,66 €. Damit wird der Grenzbetrag von 2048,20 € nicht überschritten. Mit diesen Vorgaben würde sich kein Ruhen der Rente ergeben.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

1 Antworten

Hansam 27.02.2011 | 22:16
975,33 € - 226,00 € sind 749,33 € und nicht 746,33 € 941,00 € + 749,33 € sind 1.690,33 € und nicht 1.724,66 € Auch mit den richtigen Zahlen verbelibt es beim Endergebnis des Experten: Die Anrechnung der UV-Rente führt nicht zu einem Ruhen der Erwerbsminderungsrente.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026