Wie wird das beitragspflichtigen Vorjahreseinkommens berechnet? Auf dem Lohnschein steht Steuer-Brutto,KV/PV-Brutto,RV- und AV-Brutto die sich in der Höhe start unterscheiden. Von welchen dieser Werte müssen die 4% Eigenleistung erbracht werden?
Vielen Dank.
23.10.2008, 04:50
von
Schiko.
Vom jahresbrutto verdienst des vorjahres.
MfG.
23.10.2008, 07:06
von
ich
Hallo Matthias,
ich vermute es geht hier um die Ermittlung des Mindestbeitrages zur Riesterrente. Maßgebend ist das rentenversicherungspflichtige Vorjahres-Brutto. Diesen finden Sie entweder im Versicherungsverlauf der RV oder auf der Dezember-Gehaltsabrechnung unter SV-Brutto.
23.10.2008, 07:09
von
ich
Statt SV-Brutto könnte auch RV-Brutto in Ihrer Abrechnung stehen...
23.10.2008, 07:46
von
Agnes
Hallo Matthias, maßgebend ist das RV-Brutto. Die unterschiedlichen Werte zwischen KV/PV-Brutto und RV/AV-Brutto resultieren aus den unterschiedlichen Beitragsbemessungsgrenzen dieser Versicherungszweige.
mfg Agnes
23.10.2008, 08:37
von
Schiko.
Beschwichtigung durch zahlen. Maximaler sonderausgabenabzug 2100. Will heißen bei 55.000 beitragspflichtige einnahmen zu 4 % = 2200 euro.
Höchstbeitrag bei riester deshalb nur 2.100 euro für die vollen zulagen anzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen.
23.10.2008, 09:14
Experten-Antwort
Maßgebend ist das rentenversicherungspflichtige (Brutto-)Entgelt des Vorjahres, dass Sie der Jahresmeldung zur Sozialversicherung entnehmen können. Diese erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber 1x im Jahr- sofern Sie durchgehend bei ihm sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Sie können auch im Summenteil Ihrer Lohn- und Gehaltsabrechnung für den Monat Dezember nachschauen.
Bei Arbeitgeberwechsel sind ansonsten die entsprechenden Änderungsmeldungen zu beachten.
23.10.2008, 10:52
von
Matthias
Vielen Dank für die schnelle fachkundige Unterstützung.
Solarstrom selbst erzeugen und ins Netz einspeisen, dafür gibt‘s 20 Jahre lang eine feste Vergütung – ein möglicher Baustein für die Altersvorsorge....