Maßgebend ist das rentenversicherungspflichtige (Brutto-)Entgelt des Vorjahres, dass Sie der Jahresmeldung zur Sozialversicherung entnehmen können. Diese erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber 1x im Jahr- sofern Sie durchgehend bei ihm sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Sie können auch im Summenteil Ihrer Lohn- und Gehaltsabrechnung für den Monat Dezember nachschauen.
Bei Arbeitgeberwechsel sind ansonsten die entsprechenden Änderungsmeldungen zu beachten.