Berechnung der Altersteilzeirente

von
Kalle

mit 60 werde ich nach der Altersteilzeit meine Rente erhalten. Aus Ihren Renteninformationen kann ich nicht erkennen wie dann die zu erwartende Rente ausfallen könnte. Muss ich die 18% Renteneinbuße von der Rentenanwartschaft nach heutigem Stand oder nach Regelaltersgrenze abziehen

von
Rosanna

Hallo Kalle,

in der Renteninformation wird die Regelaltersrente aufgeführt. Kommt darauf an, wann Sie das 60. Lebensjahr vollenden und die AR beziehen können!

Wenn Sie die 18 % von der jetzigen Rentenhöhe der Regelaltersrente abziehen, haben Sie in etwa den Rentenbetrag der vorzeitigen AR. Kommen jedoch noch JAHRE der Altersteilzeitarbeit bis zur Rente dazu, stimmt dieser Betrag auf keinen Fall mehr, da die Regelaltersrente nur nach den bisher zurückgelegten Zeiten berechnet wurde.

Sie können bei der DRV eine "spezielle" Rentenauskunft für die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit beantragen. Dann haben Sie es noch genauer! Das macht aber nur dann Sinn, wenn Sie in nächster Zeit auch diese Altersrente beziehen können.

MfG Rosanna.

von
Wolfgang

Hallo Kalle,

in der Renteninformation sind in dem rechten Kästchen 3 Beträge genannt:
- gegenwärtige EM-Rente
- ungekürzte Altersrente aus allen gemeldeten Zeiten (wohl bis 31.12.2007)
- hochgerechnete Altersrente bis zur Regelaltersgrenze 65 ff.

1. Gehen Sie vom mittleren Betrag aus.
2. Teilen Sie Ihr SV-Brutto 2007 durch 30.084 (schön, dass die Renteninformation keinen Versicherungsverlauf mehr enthält - also SV-Meldung 2007 suchen ;-)
3. Das Ergebnis (auf 4 Nachkommastellen) multiplizieren Sie mit 26,27 EUR x Anzahl der Jahre bis Rentenbeginn 60.
4. Diesen Betrag addieren Sie zu dem mittleren Wert.
5. Ziehen Sie 18 % Rentenabschlag ab.
6. DAS ist Ihre zu erwartende Rente (brutto)
7. ca. 10 % KV/PV abgezogen, ist der ausgezahlte Rentenbetrag.

Dass Sie in der ATZ-Phase voraussichtlich nur 90 % Ihres bisherigen Entgelts als versicherungspflichtiges Einkommen vom Arbeitgeber gemeldet bekommen, ist ziemlich unbedeutend. Überspringen Sie die nächsten beiden Rentenanpassung, dann passt das schon.

Gruß
w.

Experten-Antwort

Hallo Kalle,

ich denke, User Wolfgang hat Ihnen da einen ganz guten Tip gegeben, wie Sie die zu erwartende Rente näherungsweise (!!) errechnen können. Vielleicht könnte man bei Schritt 2 noch die Kürzung auf 90% mit einrechnen (Verdienst 2007 x 0,9) - da es sich aber sowieso nur um einen Näherungswert handelt, dürfte es wirklich nicht so viel ausmachen...

von
kalle

Vielen dank für eure mühe. Ihr habt mir sehr geholfen!
Kalle

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