Berechnung der Erwerbsminderung

von
aihl

Ich hätte gerne gewusst, wie sich die "Rente wegen voller Erwerbsminderung" zu einem Zeitpunkt berechnet, wenn man die
Entgeltpunkte zum aktuellen Zeitpunkt kennt.

von
Schade

entgeltpunkte
mal
aktuellem Rentenwert (26,27 €)
minus 10,8% Abschlag
minus Beiträge zur KV und PV

oder

ganz einfach eine Renteninformation oder Rentenauskunft anfordern, da steht es drin und ich muss nicht rechnen.

Experten-Antwort

Hallo aihl,

dem Beitrag von Schade ist aus meiner Sicht nichts hinzuzufügen.

von
Mogli

Hallo aihl,

ich will versuchen Ihnen die Berechnung bei einer Erwerbsminderung vor dem 60. Lebensjahr zu erklären:

Zuerst müssen Sie den Zeitraum ermitteln - vom 1. Arbeitstag Ihres Lebens bis zum Eintritt der Erwerbsminderung, am besten rechnen Sie die Anzahl der Monate aus.

Im zweiten Schritt teilen Sie die Anzahl der Monate durch die Anzahl Ihrer Rentenpunkte. Dadurch erhalten Sie den durchschnittlichen Wert an Rentenpunkten für jeden Monat.

Danach rechnen Sie, auch wieder in Monaten, die Zeit aus, die Ihnen noch bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres fehlt. Die Anzahl der ermittelten Monate multiplizieren Sie mit dem, in Schritt 2, ermittelten Monatsdurchschnitt.

Danach addieren Sie die von der Rentenversicherung mitgeteilten Punkte mit den errechneten Punkten, für die Zeit bis zum 60. Lebensjahr.

Die Gesamtpunktzahl multiplizieren Sie mit 26,27 Euro - davon müssen Sie 10,8% abziehen. Von dem Rest müssen Sie noch mal ca. 9,5% an Sozialversicherungsbeiträgen abziehen. Das Ergebnis ist dann Ihre Nettorente -zumindest so ungefähr.

Es gibt jede Menge Regeln, die hierbei zu beachten sind. Alles zu erkären würde zu weit führen.

Aber in etwa wissen Sie jetzt wie es gerechnet wird.

Gruß

von
Wolfgang Amadeus

Hallo aihl,

ganz glücklich bin ich mit den bisherigen Antworten nicht.

Wenn Du weißt, welche Entgeltpunkte Du bisher erworben hast, kannst Du die Erwerbsminderungsrente eigentlich gar nicht berechnen, denn Du weißt dann ja nicht, wieviel Entgeltpunkte für die sogenannte Zurechnungszeit noch hinzukommen.

Wenn Du heute erwerbsgemindert wirst, bekommst Du nämlich die Zeit vom Eintritt des sogenannten Leistungsfalles bis zum 60. Geburtstag als sogenannte Zurechnungszeit angerechnet. Diese Zurechnungszeit bekommt ebenfalls Entgeltpunkte zugeordnet, und zwar nicht zu knapp, nämlich den sogenannten Gesamtleistungswert.

Den Gesamtleistungswert kann man jedoch nicht so leicht abschätzen, dieser ist u.a. abhängig vom Rentenbeginn, von der Anzahl der Lücken in der Versicherungschronologie, er ist außerdem davon abhängig, ob man berufliche Ausbildungszeiten hat, ob man Kinder erzogen hat usw.

Um den Gesamtleistungswert zuverlässig zu ermitteln, müßte man eine Vorberechnung der Erwerbsminderungsrente durchführen, aber dann hat man ja auch schon centgenau das Endergebnis und kann sich alle grauen Theorien über die Berechnung der Erwerbsminderungsrente sparen.

Mogli hat wenigstens eine Methode vorgestellt, wie man diesen Gesamtleistungswert annäherungsweise errechnen kann, aber diese Methode ist doch zu grob und somit das Endergebnis viel zu unzuverlässig.

Normalerweise muss man sich jedoch mit der Berechnung der Erwerbsminderungsrente gar nicht befassen, es sei denn, man interessiert sich halt für die Berechnungsmethode an sich, da in der jährlichen versandten Renteninformation die aktuelle Höhe der Erwerbsminderungsrente aufgeführt ist.

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