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Experten-Antwort

Berechnung der Halbwaisenrente richtig?

von nohopp29.06.2012 | 18:25
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Abend, habe heute Post bekommen. Ab dem 01.08. beginne ich meine Ausbildung und verdiene dort 552€ Brutto. Im Brief der Renteversicherung stand, dass mir 40% (220 €)abgezogen werden, womit ich dann bei 330€ netto pro Monat wäre + Halbwaisenrente bin ich dann bei ca. 495€ Ist das denn richtig berechnet worden? Weil ich habe mir vorhin einiges durchgelesen zu dem Thema und dort rechneten die Leute mit den Werten, die über den Freibetrag (derzeit 483,47 €) waren. Ich würde also etwa 70€ über den Freibetrag verdienen und somit wären die 220€ nicht möglich. Wenn man mit der Ausbildungsverügtung rechnnet, dann schon. Nicht das es ein Irrtum bei mir ist. Weil es hat mich schon sehr überrascht, dass ich mit der Halbwaisenrente "nur" 60€ pro Monat mehr dazu bekäme.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Treffen eine Rente wegen Todes (hier: Ihre Waisenrente) und Einkommen zeitlich zusammen, kommt es möglicherweise zu einer Anrechnung des erzielten Einkommens.

Um mit möglichst wenig Aufwand ein Netto-Entgelt zu ermitteln, mit dem man weiterrechnen kann, hat der Gesetzgeber geregelt, dass zunächst von einem Brutto-Arbeitsentgelt (hier: Ihre Ausbildungsvergütung) 40% p a u s c h a l abgezogen werden.

Von diesem rechnerischen Netto-Betrag, der sich nach dem pauschalen Abzug ergibt, wird der „Freibetrag“, also der Betrag, der unangetastet bleibt (zurzeit 483,47 Euro), abgezogen.

Von diesem Betrag, der sich aus dieser Berechnung ergibt (in Ihrem Fall sind das 0,00 Euro), werden dann 40 % auf die Rente angerechnet, das heißt: ein Betrag in Höhe dieser 40 % (bei Ihnen 0,00 Euro) wird dann von der Waisenrente abgezogen.

Ergebnis: Die Höhe Ihrer Ausbildungsvergütung beeinflusst die Rentenhöhe nicht! Sie bekommen die Waisenrente in voller Höhe.

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6 Antworten

KSCam 29.06.2012 | 19:57
Ich denke dass Sie da einiges durcheinander bringen. Es wäre am sinnvollsten sich das alles in einem persönlichen Gespräch erklären zu lassen. 1) Die DRV zieht Ihnen von Ihrer Ausbildungsvergütung gar nichts ab, die bekommen Sie von Ihrem Arbeitgeber ausbezahlt, wobei der Ihnen natürlich SV Beiträgen, etc.abzieht. 2) Wenn es darum geht, ob Sie über oder unter dem Freibetrag für die Einkommensanrechnung liegen, wird nicht der volle Bruttolohn, sondern nur 60% genommen. 3) Für die Prüfung ob Sie den Freibetrag (ca. 483 €) überschreiten rechnen also nicht die 552 € sondern nur ca. 330 €. 4) Somit überschreiten Sie den Freibetrag nicht und bekommen die Halbwaisenrente ungekürzt. Noch Fragen?
nohoppam 29.06.2012 | 21:19
Danke für die Antwort. Also bekomme ich nicht die ca. 495€ pro Monat, sondern doch mehr? Weil dort wurden die ca. 330 und die ca. 170(Halbwaisenrente) addiert, dass am Ende pro Monat ca. 495€ steht. @Chris: Wie kommst du auf Friseuse? Die meisten Ausbildungsberufe geben im ersten Halbjahr so eine Vergütung. Ausgenommen handwerkliche Berufe.
KSCam 30.06.2012 | 11:15
Sie haben ja immer noch nichts kapiert. Jetzt suchen Sie in google unter den Stichwort "Gehaltsrechner" - dort können Sie Ihren Ausbildungsbruttolohn (552 €) und die persönlichen Daten eingeben. Dann haben Sie in 30 Sekunden den Nettolohn. Und zu diesem Nettolohn addieren Sie die Halbwaisenrente, die Sie in voller Höhe ohne Kürzung erhalten. Und die so errechnete Summe dürfte Ihnen künftig zur Verfügung stehen. Und warum kommt Chris wohl auf Friseuse? Einfach deshalb weil das gängige Vorurteil (blond, doof,....) zur gestellten Frage passt.
nohoppam 30.06.2012 | 11:41
Gehaltsrechner hatte ich schon benutzt als der Brief kam, was ich im ersten Beitrag schon erwähnt habe und wäre damit bei 440€ netto. + Halbwaisenrente wäre ich bei 615. An sich verstehe ich Sachen schon schnell, außer wenn sie so unverständlich im Brief dargestellt werden. Denn warum nimmt sich die DRV vor zu schreiben, dass ich dann am Ende jeden Monats 500€ bekomme? Dort wurde es schließlich auch vorgerechnet, die 330€ (die 60% womit der Freibetrag gerechnet wird) + 170€ (Halbwaisenrente). Also kann ich nichts dafür. Friseuse = Blondine? Höre ich zum ersten mal, dass es diesem Zusammenhang sein soll.
nohoppam 02.07.2012 | 15:24
Vielen Dank für die klare Antwort! Heißt es, dass ich pro Monat 100-150€ zusätzlich verdienen darf? Weil wenn mir pauschal die 40% abgezogen werden, bin ich bei 330€ und somit noch etwa 150€ unter dem Freibetrag. Angenommen ich verdiene aus eigenen Erzeugnissen monatlich 100-150 € mehr. Die eigenen Erzeugnisse und die Ausbildungsvergütung würden dann wohl zusammengerechnet werden oder? Wenn ja, dann wäre ich nach den 40% bei 420€ und somit wären noch 60€ frei bis zum Freibetrag. Theoretisch könnte ich mir also doch soviel dazu verdienen, dass ich nach den 40% Abzug ganz knapp bei den 483€ landen würden. Oder sehe ich das komplett falsch? Und bevor es kommt: Ich weiß das ich es früh genug der DRV melden muss.
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