Treffen eine Rente wegen Todes (hier: Ihre Waisenrente) und Einkommen zeitlich zusammen, kommt es möglicherweise zu einer Anrechnung des erzielten Einkommens.
Um mit möglichst wenig Aufwand ein Netto-Entgelt zu ermitteln, mit dem man weiterrechnen kann, hat der Gesetzgeber geregelt, dass zunächst von einem Brutto-Arbeitsentgelt (hier: Ihre Ausbildungsvergütung) 40% p a u s c h a l abgezogen werden.
Von diesem rechnerischen Netto-Betrag, der sich nach dem pauschalen Abzug ergibt, wird der „Freibetrag“, also der Betrag, der unangetastet bleibt (zurzeit 483,47 Euro), abgezogen.
Von diesem Betrag, der sich aus dieser Berechnung ergibt (in Ihrem Fall sind das 0,00 Euro), werden dann 40 % auf die Rente angerechnet, das heißt: ein Betrag in Höhe dieser 40 % (bei Ihnen 0,00 Euro) wird dann von der Waisenrente abgezogen.
Ergebnis: Die Höhe Ihrer Ausbildungsvergütung beeinflusst die Rentenhöhe nicht! Sie bekommen die Waisenrente in voller Höhe.