Berechnung der mtl. Riester-Rente

von
Lydia

Guten Tag,
seit 2002 in "Riester-Rente", bin jetzt 62 und es sollte jetzt die Auszahlungsphase beginnen
(warum jetzt, weiß ich auch nicht!). Im ersten Brief "meiner" Investment Gesellschaft wurde mir wegen einer "Kleinbetragsrente von ca. 24€/mtl." eine kompl. Auszahlung = ca 10.000 € vorgeschlagen. Ich war einverstanden, aber im zweiten Brief wurde wegen e. Fehler die monatl. Rente auf ca. 30 € erhöht und eine Auszahlung ist nicht möglich.
Meine Frage:
1. Wie und aus welchem Betrag wird meine mtl. Rente berechnet?
2. Muß ich den Fehler akzeptieren?
Wo sind die Vorteile einer Riester-Rente, wenn ich bis zu meinem 85 LJ. erst ca. 8.200 € aus meinem ersparten Geld verbrauche. (Wurde diese Form der Rente zu Gunste der Bänker erfunden?)
Danke für die Antwort. L.R.

von
Unbekannt

Hallo,

grundsätzlich wird die Rente von den gezahlten Beiträgen + Zulagen + evtl. Überschussbeteiligungen berechnet. Wie sich die monatliche Summer zusammensetzt, kann Ihnen nur Ihr Anbieter sagen. Da gibt es keine allgemein gültige Regelung für alle Anbieter.

Das die Abfindung nicht mehr möglich ist, ist rechtens. In der Auszahlungsphase kann eine Kleinbetragsrente mit einem Kapitalbetrag abgefunden werden, ohne dass die Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden müssen. Eine Kleinbetragsrente liegt vor, wenn die monatliche Rente nicht höher ist als ein Prozent der monatlichen Bezugsgröße gemäß § 18 Sozialgesetzbuch IV (2009 = 25,92 Euro).

Somit sind den Anbieter die Hände ans Gesetz gebunden.

Das sich die monatliche Leistung erst mit 85 relativiert ist für den Staat logisch. Überlegen Sie mal, man gibt einem das Geld, es wird verbraten und dann muss der Staat monatlich € 30 mehr Sozialhilfe zahlen. Genau das will man mit einer privaten Altersvorsorge vermeiden.

Ihnen bleibt nichts anderes als es hinzunehmen.

von
Conny Schiessl

Werter Schiko, soweit ich ihren Beiträgen entnehmen kann, sind Sie am politischen Tagesgeschehen durchaus nicht uninteressiert.

Und so dürfte es Ihnen nicht entgangen sein, daß der Wahlkampf des damaligen Kanzlerkandidaten Gerhard Sch. 1998 massiv von einem Konzern der privaten Versicherungswirtschaft unterstützt worden ist.

Und wenige Monate später steht das Konzept für eine staatlich geförderte private Zusatzrente...Zufall?

von
Schiko.

Natürlich kenne ich auch längst
solche Hinweise, dies sind doch alles nur Plaudereien.
Kein Mensch kann dies beweisen.
Ich glaube auch nicht daran,
dass Schröder und andere Politiker über eigehende Spen-
den unterrichtet wurden.
Dies betrifft in der Regel die
Schatzmeister der einzelnen
Parteien.
Schon längst vorher wurde
eine Zusatzrente mit staat-
licher Unterstützung ins Auge
gefasst.
Hier den Namen " Conny" zu nennen gehört auch zu den
überflüssigen Plaudereien, für
manche Menschen ist eben vermummt und annonym das
schönste auf dieser Welt.

MfG.

Experten-Antwort

Diese Fragen müssten Sie mit Ihrem Anbieter klären.

von
Rese

Hallo Lydia,

Sie schreiben, dass Sie nicht wissen, warum die Auszahlung mit dem 62. LJ beginnen soll. Das steht sicher in Ihrem Vertrag aus dem Jahr 2002.

Vermutlich hängen die unterschiedliche Berechnungen in den genannten ersten und zweiten Informationen des Anbieters (Investmentgesellschaft) mit den in den letzten Wochen wieder gestiegenen Aktienkursen zusammen? Beantworten kann Ihnen diese Frage nur Ihr Anbieter.

Sie haben sich schon auf die Kapitalisierung Ihrer Anwartschaften eingerichtet und wünschen keine monatliche Rente? Diese Kapitalisierung ist tatsächlich aber nur förderunschädlich möglich, wenn als Rentenzahlung eine Kleinstbetragsrente zu gewähren ist, was bei Ihnen offensichtlich nicht mehr zutrifft. Wenn Sie trotzdem auf der Kapitalisierung bestehen, verringert sich der auszuzahlende Betrag um die Zulagen und die weiteren steuerlichen Vergünstigungen in der Einzahlungsphase. Diese Variante ist daher auf keinen Fall sinnvoll.

Eine Möglichkeit besteht aber trotzdem noch, gleich zu einem größeren Betrag zu kommen. Es ist nämlich möglich, zu Beginn der Auszahlungsphase (also jetzt) 30% des vorhandenen Kapitals als Einmalbetrag auszahlen zu lassen. Das ist förderunschädlich. Eventuell sinkt durch diese Variante die zu beanspruchende Rente unter die Kleinstbetragsregelung und auch der Rest kann dann kapitalisiert werden. Lassen Sie das von Ihrem Anbieter ausrechnen.

MfG Rese

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