Hallo US2107,
wenn Sie einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen, so erhalten Sie nach Aussteuerung aus dem Krankengeld bis zur Entscheidung des Rentenversicherungsträgers über die Erwerbsminderung erst einmal weiterhin Arbeitslosengeld von der Agentur für Arbeit (sog. Nahtlosigkeitsregelung). Stellen Sie daher einen Antrag auf Arbeitsllosengeld bei der Agentur für Arbeit. Soweit Ihrem Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente entsprochen wird, ruht ab diesem Zeitpunkt der Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Hinsichtlich der Zuordnung der Steuerklassen fragen Sie bitte beim Finanzamt nach.