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Experten-Antwort

Berechnung der Rente

von US210723.05.2016 | 12:20
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3 Antworten

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Wenn das Krankengeld abgelaufen ist, und die Entscheidung über Erwerbsminderungsrente noch nicht geklärt ist, gibt es doch Übergangsgeld. Wenn das Krankengeld nach Steuerklasse 3 berechnet wurde, und der Ehepartner (Verdienst 900,00 €) nach Steuerklasse 5 abgerechnet wird, kann man dann noch die Steuerklassen ändern? Für die Erwerbsminderungsrente kann man doch auch die Steuerklasse 4 nehmen? Danke für eine Antwort

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo US2107,

wenn Sie einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen, so erhalten Sie nach Aussteuerung aus dem Krankengeld bis zur Entscheidung des Rentenversicherungsträgers über die Erwerbsminderung erst einmal weiterhin Arbeitslosengeld von der Agentur für Arbeit (sog. Nahtlosigkeitsregelung). Stellen Sie daher einen Antrag auf Arbeitsllosengeld bei der Agentur für Arbeit. Soweit Ihrem Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente entsprochen wird, ruht ab diesem Zeitpunkt der Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Hinsichtlich der Zuordnung der Steuerklassen fragen Sie bitte beim Finanzamt nach.

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2 Antworten

Lisam 23.05.2016 | 12:37
Wenn das Krankengeld ausgelaufen ist, gibt es KEIN Übergangsgeld. Man kann ALGI bzw, ALGII beantragen. Ob die Voraussetzungen vorliegen, kann Ihn nur der jeweilige Träger sagen. Übergangsgeld gibt es nur während einen Reha-Maßnahme. Was die Steuerklasse angeht, müssen Sie sich beim Finanzamt informieren. MfG Lis
Schießl Konradam 23.05.2016 | 15:52
Der Finanzbeamte hat gar keine Zeit, die gewünschte Auskunft zu erteilen, meist wird in solchen Fällen der Rat gegeben, reichen Sie die Steuerklärung ein, dann erfährt alles seine Richtigkeit. Für die Rente gibt es keine Steuerklassen, es wird ja auch von der Rentenstelle keine Steuer abgezogen. Eine Änderung in Klasse IV wäre auch nicht möglich, stellt sich auch nicht. Bei der Steuererklärung werden alle steuerpflichtigen Beträge zusammen geführt und bei Eheleuten praktisch nach Klasse III durch die Splittingtabelle abgerechnet. MfG.
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