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Experten-Antwort

Berechnung der Rückerstattung an das Arbeitsamt

von Marco10.03.2021 | 13:43
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Hallo, mir wurde Rückwirkend eine Rente wegen voller Erwerbsunfähigkeit bewilligt. Die Rückerstattung seitens Krankenkasse kann ich nachvollziehen, nicht jedoch die vom Arbeitsamt. Ist es nicht so, das die Rente durch 30 geteilt wird für die Berechnung? Die Krankenkasse hat das so gemacht, das Arbeitsamt jedoch nicht. Ich habe im Februar noch für 11 Tage Arbeitslosengeld erhalten, und das Arbeitsamt hat für den Februar die Rente durch 28 geteilt um die Ansprüche für die 11 tage zu berechnen. Viele Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Marco,

bei der Abrechnung von Erstattungsansprüchen werden volle Monate immer mit 30 Tagen und Teilmonate mit den tatsächlichen Tagen berücksichtigt.

In Ihrem Fall für Februar 11 von 28 Tagen.

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6 Antworten

rosebudam 10.03.2021 | 15:13
Berechnung der Rente für den Teil eines Monats Ist die Rente nur für den Teil eines Monats zu leisten, muss der auf diesen Monatsteil entfallende Betrag ermittelt werden. Dabei wird nach § 123 Abs. 3 SGB VI von der tatsächlichen Tageszahl des betreffenden Kalendermonats ausgegangen. Der - gegebenenfalls um den Beitrag zur Krankenversicherung der Rentner und zur Pflegeversicherung geminderte - Monatsbetrag der Rente wird mit der Anzahl der Tage vervielfältigt, für die in dem betreffenden Kalendermonat Rente zu leisten ist. Der so errechnete Betrag wird anschließend durch die tatsächliche Tageszahl des Anspruchsmonats geteilt.
DRVam 10.03.2021 | 20:33
"Ist es nicht so, das die Rente durch 30 geteilt wird" Nur wenn der Februar 30 Tage hat.
Marcoam 12.03.2021 | 14:32
Wenn Sie nichts zu sagen haben, behalten Sie das lieber für sich
Häam 12.03.2021 | 14:38
Nur wenn der Februar 30 Tage hat.
Wenn Sie nichts zu sagen haben, behalten Sie das lieber für sich
Er hatte doch was zu sagen!:-)
DRVam 12.03.2021 | 14:41
Nur wenn der Februar 30 Tage hat.
Wenn Sie nichts zu sagen haben, behalten Sie das lieber für sich
Ich wollte Dich nicht im Regen stehen lassen.
Marcoam 12.03.2021 | 14:44
Hallo, vielen Dank für die Info. Ich hatte das Anfangs so verstanden das generell mit 30 Tagen gerechnet wird. Jetzt wäre es noch erfreulich wenn die Sache bearbeitet wird, ich sollte so langsam mal meine Miete bezahlen. Eine Kollegin von der Hotline hat mir vor zwei Wochen gesagt, das der aktuelle Rückstand bei der Postbearbeitung 3 Wochen beträgt plus 2 Wochen für den Sachbearbeiter. Die Krankenkasse hat die Unterlagen für die Rückerstattung am 18.02. abgeschickt, das Arbeitsamt am 11.02. Sie hat mir eine Faxnummer gegeben mit der Bitte, die Krankenkasse und das Arbeitsamt zu bitten das diese die Unterlagen erneut zuschicken, diesmal per Fax, um die Bearbeitung zu beschleunigen. Hab heute erneut bei der Hotline angerufen, da ist angeblich noch nichts angekommen bzw. noch nicht eingescannt worden. Und warum wird ein Fax überhaupt ausgedruckt nur um es dann einzuscannen? Viele Grüße
Deutsche Rentenversicherung
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