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Experten-Antwort

Berechnung der Witwenrente mit Mindestpension der Ehegattin

von Der Vorsorger18.02.2019 | 16:57
495 Ansichten
11 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, seit dem 1.2.2019 beziehe ich die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Meine Ehefrau und ich stellen uns zur Zeit die Frage, wie eigentlich bei Verlust des Ehepartners die Witwenrente der Ehegattin berechnet wird. Wir leben in den alten Bundesländern, sind beide 1955 geboren, und haben 1984 geheiratet. Also besteht ein Anspruch nach altem Recht. Meine Frau erhält ein Ruhegeldsatz von 35% als Mindestversorgung. Wie würde die " Große Witwenrente" mit der Mindestpension verrechnet werden?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 19.02.2019 | 09:50

Hallo Vorsorger,

nachdem Sie unter das "alte Recht" fallen (Eheschließung vor 2002 und mindestens ein Partner vor dem 2.1.1962 geboren), beträgt die Witwenrente 60 % der Rente des Verstorbenen.

Eigenes Einkommen der Witwe, zum Beispiel eine eigene Pension, wird in Höhe von 40 % auf die Witwenrente angerechnet, soweit dieses Einkommen den Freibetrag von derzeit 845,59 € übersteigt.

Gerechnet mit den Beträgen im Beispielsfall würde sich folgende Witwenrente ergeben:

Versichertenrente 2159,00 € x 60% = 1295,40 € Witwenrente

Pension 1625,00 € abzüglich 25 % = 1218,75 € netto für die Einkommensanrechnung, abzüglich Freibetrag von derzeit 845,59 € = 373,16 €, davon werden 40 % = 149,26 € auf die Witwenrente angerechnet.

Als Witwenrente würde ein Betrag in Höhe von 1295,40 € abzüglich 149,26 € = 1146,16 € ausgezahlt werden.

10 Antworten

Klugpuperam 18.02.2019 | 17:22
Dien Pension Ihrer Frau wird als Einkommen gewertet. Das Brutto wird anhand von Tabellenwerten in ein Netto umgerechnet. Mit diesem Netto rechnen wir weiter. Was nach Abzug des Freibetrages (aktueller Rentenwert × 26,4) übrig bleibt, wird zu 40% in Abzug gebracht. Das wäre dann der Betrag der Bruttorente.
Was wäre wenn?am 18.02.2019 | 20:32
Habe mal versucht das nachzurechnen an @Klugpupers Erläuterung. 1. Schritt: 32,03 RW x 26,4 = 845,59 2. Schritt: 2.159 abzüglich 845,59 = 1.313,41 3. Schritt: 40 Prozent von 1.313,41 =525,36 4. Schritt: 60 Prozent Witwenrente von 2.159 =1.295,40 5. Schritt: 1.295,40 minus 525,36 = 770,04 brutto Witwenrente 6. Schritt: 770,04 abzüglich rund 11 Prozent KV/PV = netto 685,34 Habe ich jetzt richtig gerechnet, oder sind mir da Berechnungsfehler unterlaufen. Falls ja, bitte ich um Korrektur des Rechenweges. Vielen Dank!
Was wäre wennam 18.02.2019 | 20:02
Zitat von Klugpuper anzeigen
Hallo werter User Klugpuper Ähnlich gelagerter Fall: Der Ehemann besonders langjährig gesetzlich Versicherter, verstirbt. Mal angenommen dieser bezieht eine monatliche Rente brutto 2.159 die Ehefrau eine angenommene Pension von netto 1.625, davon gehen allerdings noch 250 runter als private KV/PV. Das heißt das bereinigte Nettoeinkommen liegt bei rund 1.375 Wie würde das in Zahlen ausgedrückt aussehen? Ungefähr als Anhaltspunkt würde reichen, wenn Sie sich die Mühe machen wollen, darauf eine rechnerische Antwort zu geben. Vielen Dank.
Cassandraam 19.02.2019 | 07:52
...leider völlig falsch gerechnet... Altersrente 2159,00 Euro, entspricht 1187,45 Euro Witwenrente. Pension 1625,00 Euro, abzüglich 25 %, entspricht 1218,75 Euro netto für die Einkommensanrechnung. Freibetrag Witwenrente beträgt 845,59 Euro. --> 1218,75 abzüglich 845,59 = 373,16 Euro, davon 40% sind 149,26 Euro. --> 1187,45 Euro abzüglich anrechenbaren Einkommen 149,26 Euro ergibt 1038,19 Witwenrente (brutto für netto, da bei Bezug einer Pension keine KV/PV Pflichtbeiträge anfallen).
Cassandraam 19.02.2019 | 10:23
Uups, stimmt, ich bin versehentlich von Altersrente x 55 % ausgegangen, das war falsch. 60% ist natürlich richtig....
Was wäre wenn?am 19.02.2019 | 11:16
Herzlichen Dank an @Cassandra und den @Experten dieses Forums. Mit dieser Erklärung des Rechenweges in diesem Beispiel kann man mit zukünftigen Entwicklungen des RW eine vernünftige Vorsorgeplanung für die Witwenrente entgegen sehen und neu berechnen. Es beruhigt doch sehr bereits zu Lebzeiten zu wissen, dass die Ehepartnerin, im Falle der Fälle finanziell abgesichert ist. Danke an alle Beteiligten für die freundliche Auskunftsbereitschaft.
Der Vorsorgeram 19.02.2019 | 15:35
Hallo Forum-Aktivisten, vielen Dank für den regen Austausch. Dank dem Experten von der Deutschen Rentenversicherung Westfalen für den guten Service.
Besserwisseram 19.02.2019 | 16:12
Alles richtig mit der Berechnung !! Ich gehe mal davon aus, dass die pensonierte Ehefrau in der PKV versichert ist, dann gibt es zur Rente auch noch den Beitragszuschuss in Höhe von 7,75% der Bruttorente.
Mitleseram 19.02.2019 | 18:03
Auch wenn bei den Beispielen die Frau überlebt kann es doch auch anders herum kommen. Da bekommt dann der Witwer das Witwengeld ohne Anrechnung seiner eigenen Rente.
Der Vorsorgeram 19.02.2019 | 19:13
Noch ein Nachtrag! Habe gerade gelesen, daß das Ruhegehalt pauschal um 25% bzw. 43,6% je nach Rechtslage auf das anrechenbare Einkommen gekürzt werden kann. Es wäre nett, wenn der Experte der Deutschen Rentenversicherung Westfalen noch einmal für Klarheit sorgen könnte.
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