Wir wollen Wissen was man als
Witwe-wer für eine Rentehöhe bekommt
was wird angerechnet ?
Wie wird die Rente des Nachlebenden berechnet
Geboren 1947 bzw. 1952 Heirat 1970
Berechnung von Hinterbliebenen Rente bei Eheleute nach dem Sterbevierteljahr
Rente 1834 €, Betriebsrente 297 €
Rente 1502 €, ZVK 489 €
> Geboren 1947 bzw. 1952 Heirat 1970
Hallo wanderer,
für Sie gilt das 'alte' Hinterbliebenenrentenrecht weiter, d. h. 60 % für den Überlebenden und Betriebsrenten/VBL zählen nicht als Einkommen bei der etwaigen Kürzung der Hinterbliebenenrente.
Zunächst, die eigene Rente läuft in vollem Umfang weiter. Die 60 % des anderen/Überlebenden werden allerdings in beiden Fällen gekürzt. Nehmen wir den mit den 1834 (vermutlich der Mann) und sargen den zuerst ein - statistisch leider wahrscheinlich. Die Rechnung sieht dann so für die Witwe aus (die Cent-Beträge rund ich mal):
1834 € Rente des Verstorbenen
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3*1834 in den ersten 3 Monaten
1100 € = 60 % von 1834 €
eigenes Einkommen? ja, die Rente 1502 €
195 € = 13 % werden pauschal abgezogen
1307 € bleiben als zählbares Einkommen
718 € ist der Freibetrag (West)
589 liegt das Einkommen/die Rente drüber
- davon 40 % als Kürzungsbetrag
= 236 €
Um 236 € mindert sich daher die Witwenrente:
1100 - 236 = 864
864 € ist die laufend gezahlte Witwenrente.
Wenn der/diejenige (eher wohl Frau, aber unbedeutend) mit den 1502 € Rente zuerst verstirbt sieht das Ergebnis so aus: natürlich 100 % in den ersten 3 Monaten, dann gekürzte Hinterbliebenenrente von 550 € (wenn Sie die Zahlen entsprechend der obigen Rechnung einsetzten, werden Sie zu diesem Ergebnis kommen). Sie werden feststellen, das beide Rentenleistungen in nahezu gleicher Höhe erhalten 2366 ./. 2384. Daneben dürften von der Betriebsrente/VBL weitere 60 % für den Überlebenden zur Auszahlung kommen.
Gruß
w.
Durchhalten!!!
Ab Beginn 01.01.2011 Pauschalabzug 14 % ...
Durchhalten!!!
Ab Beginn 01.01.2011 Pauschalabzug 14 % ...
...zu ergänzen ist, dass die 13 % von der Bruttorente abgezogen werden, und nicht mehr - wie bisher ~ 10 KV/PV von der Bruttorente runter und dann nochmal 3 % (pauschale Steuern). Wenn die oben genannten Beträge schon Nettorenten sind, dann 'wanderer' bitte künftig von den Bruttorenten ausgehen und die 13 % (steigend im Laufe der Jahre) Abzüge machen.
Gruß
w.