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Experten-Antwort

Berechnung der Witwen/wer Rente

von wanderer17.09.2010 | 14:35
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4 Antworten

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Wir wollen Wissen was man als Witwe-wer für eine Rentehöhe bekommt was wird angerechnet ? Wie wird die Rente des Nachlebenden berechnet Geboren 1947 bzw. 1952 Heirat 1970 Berechnung von Hinterbliebenen Rente bei Eheleute nach dem Sterbevierteljahr Rente 1834 €, Betriebsrente 297 € Rente 1502 €, ZVK 489 €

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Siehe Rechenbeispiel von "W*lfgang".

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3 Antworten

W*lfgangam 17.09.2010 | 20:07
> Geboren 1947 bzw. 1952 Heirat 1970 Hallo wanderer, für Sie gilt das 'alte' Hinterbliebenenrentenrecht weiter, d. h. 60 % für den Überlebenden und Betriebsrenten/VBL zählen nicht als Einkommen bei der etwaigen Kürzung der Hinterbliebenenrente. Zunächst, die eigene Rente läuft in vollem Umfang weiter. Die 60 % des anderen/Überlebenden werden allerdings in beiden Fällen gekürzt. Nehmen wir den mit den 1834 (vermutlich der Mann) und sargen den zuerst ein - statistisch leider wahrscheinlich. Die Rechnung sieht dann so für die Witwe aus (die Cent-Beträge rund ich mal): 1834 € Rente des Verstorbenen ------------------------------------------ 3*1834 in den ersten 3 Monaten 1100 € = 60 % von 1834 € eigenes Einkommen? ja, die Rente 1502 € 195 € = 13 % werden pauschal abgezogen 1307 € bleiben als zählbares Einkommen 718 € ist der Freibetrag (West) 589 liegt das Einkommen/die Rente drüber - davon 40 % als Kürzungsbetrag = 236 € Um 236 € mindert sich daher die Witwenrente: 1100 - 236 = 864 864 € ist die laufend gezahlte Witwenrente. Wenn der/diejenige (eher wohl Frau, aber unbedeutend) mit den 1502 € Rente zuerst verstirbt sieht das Ergebnis so aus: natürlich 100 % in den ersten 3 Monaten, dann gekürzte Hinterbliebenenrente von 550 € (wenn Sie die Zahlen entsprechend der obigen Rechnung einsetzten, werden Sie zu diesem Ergebnis kommen). Sie werden feststellen, das beide Rentenleistungen in nahezu gleicher Höhe erhalten 2366 ./. 2384. Daneben dürften von der Betriebsrente/VBL weitere 60 % für den Überlebenden zur Auszahlung kommen. Gruß w.
Inder nett und ohne Leineam 17.09.2010 | 21:38
Durchhalten!!! Ab Beginn 01.01.2011 Pauschalabzug 14 % ...
W*lfgangam 20.09.2010 | 20:50
...zu ergänzen ist, dass die 13 % von der Bruttorente abgezogen werden, und nicht mehr - wie bisher ~ 10 KV/PV von der Bruttorente runter und dann nochmal 3 % (pauschale Steuern). Wenn die oben genannten Beträge schon Nettorenten sind, dann 'wanderer' bitte künftig von den Bruttorenten ausgehen und die 13 % (steigend im Laufe der Jahre) Abzüge machen. Gruß w.
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