Einen Guten Tag,
bei Bezug der "Rente mit 63" gilt eine Hinzuverdienstgrenze von 6300 EUR per anno.
Werden für die Ermittlung der dafür maßgebenden Beträge Bezüge/ Einkünfte aus Pensionsversicherungen (Unterstützungskassen, Pensionszusagen, Rentenversicherungen, etc.) herangezogen wenn das zugrunde liegende Arbeitsverhältnis nicht mehr besteht.