Berechnung des monatlichen Beitragsversichrungssatz bei Selbstständigkeit

von
Sandra Weber

Hallo,

mein Mann wird sich in den nächsten zwei Monaten selbstständig machen. Wir ziehen in Erwägung weiterhin seine Rentenbeiträge bei der gesetzlichen Rentenversicherung einzuzahlen. Wie würde sich der monatliche Beitrag bei einem Bruttoeinkommen von 3000€ berechnen? Müßte er dann den Arbeitnehmer und den Arbeitgeberanteil einzahlen?
Vielen Dank schon mal für die Hilfe.

Mfg, Sandra Weber

von
Beitrag

Sofern Versicherungspflicht besteht oder beantragt wird , keine Befreiungsmöglichkeit besteht und dies die erste Selbständigkeit ist, ist der günstigste Beitrag für Ihren Mann der halbe Regelbeitrag. Diesen einkommensunabhängigen Beitrag kann Ihr Mann dann bis zum 31.12.2013 zahlen, sofern die Tätigkeit in diesem Jahr aufgenommen wird. Er beträgt z.Zt.254,22 Eur und entspricht einem Einkommen von 1277,50 Eur. Der tatsächlich erzielte Gewinn interessiert die RV dabei nicht. Solange er über diesem Betrag verdient, ist das der günstigste Beitrag. Ab 01.01.2014 wäre dann nur noch der volle Regelbeitrag - also 508,45 Eur mtl möglich, was einem EK von 2555 Eur mtl entspricht. Nur wenn darunter verdient würde, lohnt sich die Änderung der Beitragszahlung auf die einkommensabhängige. Dann würde man aufgrund eines zunächst geschätzten und später nachzuweisenden (per Steuerbescheid) Einkommens zahlen, und zwar 19,9% - Arbeitgeber-und Arbeitnehmeranteil.

von
Beratungsstelle

Guten Morgen,

so einfach wie sie denken ist diese Angelegenheit leider nicht. Es muss zuerst geprüft werden ob Ihr Mann pflichtversichert werden muss.Falls dies nicht der Fall ist, kann er sich freiwillig versichern.

Ich rate Ihnen dringend einen Termin bei einer Beratungsstelle zu machen und diese Angelegenheit ordentlich prüfen zu lassen.

Der Liebslingssatz der Selbstsständigen ist :

"Hätte ich das damals mal gewusst,das hat mir ja keiner gesagt....."

Ersparen sie sich dieses Drama also, indem sie sich direkt von Anfang an richtig beraten lassen.

von
Tschacka

Hallo Sandra,

also@Beitrag und @Beratungsstelle haben schon alles geschrieben...

Was vielleicht noch interessant wäre...

bei der Beitragsberechnung wird (sofern Versicherungspflicht vorliegt) immer der Gewinn vor Steuern berücksichtigt. Insofern nicht die 3000.- €, sondern der Betrag nach Abzug der Betriebskosten etc. Hierzu wird i.d.R eine gewissenhafte Schätzung des Versicherten benötigt, möglichst durch einen/seinen Steuerberater bescheinigt. Dann könnten die 19,9 % durchaus weniger sein als der halbe Regelbeitrag.

Viel Erfolg und freundkliche Grüße
Tschacka

von
MADRV

Hallo Sandra, außerdem ist jeder, 3 Monate nach Aufnahme der Selbständigkeit, verpflichtet dem RV-Träger mitzuteilen, dass eine selbst. Tätigkeit vorliegt.
MfG

von
Wolfgang

Hallo MADRV,

JEDER Selbständige ?

...Rechtsgrundlage ?

Gruß
w.

Experten-Antwort

Den Beiträgen von "Beitrag" und "Beratungsstelle" wird zugestimmt. Wir gehen davon aus, dass mit Bruttoeinkommen der von Ihnen geschätzte steuerliche Gewinn gemeint ist. Ansonsten gilt natürlich der Einwand von "Tschacke".

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